»Alles in allem bleibt es bei dem Resümee der Besprechung von Randelzhofer: ›Ohne Übertreibung kann man feststellen, dass man bei der Erforschung der Berliner Verfassung auf den Driehaus nicht verzichten kann. Das gilt für den Praktiker ebenso wie für den Rechtswissenschaftler‹.«
Prof. Dr. Hermann Weber, LKV 2021, 312

»Die Landesverfassungen, insbesondere die Vollverfassungen mit Grundrechtsteil unterstreichen die Bedeutung des Föderalismus in Deutschland. Deren Kommentierung wie die vorliegende, sehr gut gelungene für Berlin sind daher ein wichtiger Beitrag zur deutschen Staatsorganisation und Staatlichkeit mit Bundesländern, die auch dank der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unbestritten Staaten sind.«
Prof. Dr. Erich Röper, ZParl 2/2020, 492

Stimmen zu den Vorauflagen:

»Ohne Übertreibung kann festgestellt werden, dass man bei der Erforschung der BerlVerf auf den "Driehaus" nicht verzichten kann. Das gilt für den Praktiker ebenso wie für Rechtswissenschaftler.«
Prof. Dr. Albrecht Randelzhofer, LKV 11/10

»Wer sich mit dem Berliner Verfassungsrecht beschäftigt, findet in dem Kommentar von Driehaus eine stets verlässliche und nützliche Hilfe. Das Werk ist daher uneingeschränkt zu empfehlen.«
Prof. Dr. Helge Sodan, NVwZ 20/10