Stimmen zu den Vorauflagen

»Wenn Studierende und Referendare den Inhalt des Buches im Examen parat haben, ist die erfolgreiche Behandlung eines baurechtlichen Falls sichergestellt... eine Freude, sich mit dem Werk zu befassen... ein "Muss"«
RA Dr. Dirk Herrmann, FAVerwR, VBlBW 2016, 396

»ein gelungener "Klassiker", der hoffentlich auch in Zukunft weitergeführt und aktualisiert wird!«
Ri VGH Dagmar Leven, VBlBW 6/14