»eine gelungene und aufgrund der vorhersehbaren weiteren Entwicklung sehr beachtenswerte Bearbeitung.«
RA Dr. Michael Ossege, GesR 2018, 544

»offensichtliche Stärken dieses Werkes, die darin liegen, dass dich der Autor zum einen mit systematisch völlig unterschiedlichen Rechtsbereichen und den entsprechenden Parallelen beschäftigt und dass er sich zum anderen mit einer im Wesentlichen noch wenig beachteten Rechtsmaterie auseinandergesetzt hat... eine gelungene und sehr beachtenswerte Bearbeitung.«
Dr. Michael Ossege, GesR 2018, 544