»Insgesamt bietet die Kommentierung eine fundierte, ins Einzelne gehende und verlässliche Informationsbasis: einerseits für die Anpassung des innerstaatlichen und des EU-Rechts an die Konvention, andererseits aber auch im Zusammenhang mit Verfahren vor dem Compliance Committee, dem Europäischen Gerichtshof oder dem Europäischen Gericht. Ebenso nützlich sind die Erläuterungen in den - in letzter Zeit häufiger werdenden - Verwaltungsprozessen auf der Ebene der einzelnen Staaten, in denen bestimmte Vorgaben des Übereinkommens eine Rolle spielen.«
Prof. Dr. Thomas Bunge, NuR 2018, 624

»Insgesamt daher ein für Praxis wie (Rechts-)Wissenschaft wichtiges und fachlich unbestreitbar gelungenes Werk zur richtigen Zeit!«
Prof. Dr. Wilfried Erbguth, DVBl 2018, 1344

»Der Handkommentar ist ein nützliches Hilfsmittel auch für die praktische Handhabung des deutschen Umweltinformationsrechts, des Umweltrechtsbehelfsgesetzes und der Vorschriften zur Öffentlichkeitsbeteiligung.«
Felicia Petersen, Recht der Natur 2018, 47

»Der Handkommentar verdeutlicht die Hintergründe mancher europarechtlichen Entscheidung zum Umweltverwaltungsrecht und ergänzt auf einem Spezialgebiet die hervorragende Darstellung von Epiney zum Umweltrecht der Europäischen Union, die ebenfalls im Nomos-Verlag erschienen ist.«
Volkmar Nies, Ltd.Lw.Dir, Agrar- und Umweltrecht 2018, 360

»Der neue Handkommentar behandelt alle für die praktische Auslegung der Regelungen relevanten Teile. Als erste umfassende Kommentierung überhaupt analysiert sie im Einzelnen die rechtliche Tragweite der Vorgaben der Konvention, wobei insbesondere Wert auf den Einbezug der Praxis des Compliance Committee und der Rechtsprechung des EuGH gelegt wird.«
ZUR 2018, 320

»Der von einem Forschungsteam unter der Leitung von Epiney, einer im Europa- und Umweltrecht ausgewiesenen Schweizer Hochschullehrerin, erarbeitete, sehr handliche Kommentar zu diesem multilateralen völkerrechtlichen Vertrag schließt deshalb eine Lücke im Schrifttum. Er wird mit Sicherheit weite Verbreitung finden und entsprechenden Einfluss gewinnen.«
VRiBVerwG a.D. Dr. Ulrich Storost, Fachbuchjournal 2018, 54