»der Autor hat eine rechtshistorische Lücke geschlossen... führt das Buch historische und juristische Ausführungen beeindruckend und intelligent zusammen.«
Andreas Raffeiner, HRN 2015, 169

»Die Arbeit bietet für rechtshistorisch Interessierte einen gut lesbaren, fundierten Überblick über den Inhalt der beiden Verfassungen von Württemberg aus dem Jahr 1919, deren historischem Umfeld und der weiteren Rechtsentwicklung auf Landesebene.«
Eberhard Birkert, Die Justiz 5/14