»Insgesamt überzeugt der Handkommentar auch in seiner neuen Auflage. Wie bereits in den Vorauflagen gelingt es ihm, eine Balance zwischen Übersichtlichkeit einerseits und inhaltlicher Vertiefung andererseits zu finden. Für im Verwaltungsrecht praktisch tätige Juristen ist er als tägliche Arbeitshilfe uneingeschränkt zu empfehlen.«
RiVG Dr. Robert Notbohm, NdsVBl 6/2022

»Insgesamt ist dieser Handkommentar ein hilfreiches Kompendium für den gerichtlichen und anwaltlichen Alltag, das eine instruktive und zugleich praxisgerechte Erläuterung der wichtigsten Gesetze des Verwaltungsrechts bietet. Die Neuauflage kann deshalb allen Nutzern nur nachdrücklich empfohlen werden!«
VizePräsVG Dr. Wilfried Peters, NWVBl 6/2021

»Dieser Kommentar ist wegen der praxisgerechten Erläuterung äußerst hilfreich in der Verwaltungspraxis aber auch für die Anwaltschaft und die Richter:innen. Er kann aber auch durch Studierende und Lehrende an den Hochschulen verwendet werden. Dieses Werk kann nur empfohlen werden.«
Jan Schoppmeier, ZfF 7/2022

»Den Autoren Fehling | Kastner | Störmer als Hrsg. ist es gelungen, weitere Ausdifferenzierungen dieser komplexen Materie anschaulich und systematisch zu erschließen. Der Erfolg des Handkommentars zum Verwaltungsrecht kommt angesichts dieser überzeugenden Konzeption nicht von ungefähr. Die ›Vernetzung‹ setzt für die wissenschaftliche Durchdringung neue Impulse. Sie verhilft im Beratungs- und Gerichtsalltag zu überzeugender Argumentation.«
Prof. Dr. Wolfgang G. Walkhoefer, lipscityforum.com Juli 2022

»Jede Bibliothek einer polizeilichen Bildungseinrichtung ist gut beraten, diesen immer noch handlichen Kommentar für ihre Nutzer in Präsenz- und Verleihexemplaren vorzuhalten. Für das Werk spricht bei dieser verständlichen Abwägung aber eindeutig die Tatsache, dass vier Standardkommentare in einem Gesamtwerk vereinigt sind, was sonst kaum so zu finden ist.«
Prof. Dr. jur. Dieter Müller, Die Polizei 9/2021

»Das seit Langem bewährte Werk belegt: Kommentierungen zur VwGO und zum VwVfG müssen nicht in jedem Jahr neu erscheinen, um relevant zu bleiben.«
Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Der Landkreis 1-2/2021, 70

»Die „Vernetzung“ bei übergreifenden Themen macht die Gesamtstruktur des Verwaltungsverfahrens verständlich, setzt für die wissenschaftliche Durchdringung neue Impulse und verhilft im Beratungs- und Gerichtsalltag zuverlässig und schnell zu überzeugender Argumentation. Der Nutzer wird den hohen Nutzen dieses Kommentars bei der Arbeit mit ihm schnell erkennen. Der Kommentar bietet eine ganz ausgezeichnete und sehr praxisnahe Kommentierung der Kerngesetze des Verwaltungsrechts und gibt der Praxis erneut erhebliche Impulse.«
RA Ralf Hansen, juralit.online.de Januar 2021

Zu den Vorauflagen

»Dem Rezensenten ist es ein Anliegen darauf hinzuweisen, dass das Werk sich in ganz besonderer Weise für die Ausbildung an Hochschulen und Fachhochschulen sowie für die Ausbildung von Rechtsreferendaren eignet. Der Kommentar ist ein wichtiger und leicht handhabbarer Helfer beim Studium des Verwaltungsrechts. Der examensrelevante Stoff zum VwVfG, VwGO, VwZG und VwVG wird in nur einem Buch dargestellt, wobei zahlreiche Prüfungsschemata und Tenorierungsvorschläge nicht nur das Lernen, sondern auch das Erklären wesentlich erleichtern.«
Dr. Maximilian Baßlsperger, ZBR 2017, 284

»Dem Kommentar ist breite Aufmerksamkeit in Wissenschaft und Praxis zu wünschen.«
Prof. Dr. Meinhard Schröder, DVBl 2016, 1523

»Der Fehling/Kastner/Störmer hat sich mit seinen Vorauflagen in der Praxis bereits bestens bewährt. Die aus den Vorauflagen bereits bekannte Qualität ist auch das Markenzeichen der 4. Auflage. Der Fehling/Kastner/Störmer beschreibt den aktuellen Stand der Technik im Verwaltungsrecht: Kompakt - Kompetent - ein Knaller.«
Dir. LVwA a.D. Klaus-Ludwig Haus, KommJur 2016, 440

»Der Fehling/Kastner/Störmer ist jeden Cent wert.«
RiVerwG Andreas-Christian Büchel, SächsVBl 2016, 269

»für alle Rechtsanwälte ein zwingendes "Muss"... Standardrüstzeug... für Studenten und Referendare ist die Arbeit mit dem Kommentar zu empfehlen... unverzichtbarer Standardkommentar... Die Qualität des Handkommentars ist herausragend.«
Dr. Thomas Drysch, DÖV 2016, 957-958

»kann auch die aktuelle Neuauflage durch eine gelungene Balance von Prägnanz und Übersichtlichkeit wie von Bearbeitungstiefe überzeugen. Der Handkommentar bleibt ein zuverlässiges Hilfsmittel für die tägliche verwaltungsrechtliche Arbeit, zu dem man immer gerne greift. Für einen moderaten Preis erhält man einen hohen Gegenwert.«
Dr. Boas Kümper, UPR 2016, 256-257

»die praxisgerechte 'Gesamtlösung' für das Allgemeine Verwaltungsrecht.«
Uwe Lübking, Stadt und Gemeinde 2016, 183

»Ein in jeder Hinsicht gelungener Kommentar, den man gerne zur Hand nimmt - und den man stets bei der Hand haben sollte!«
Dr. Isabel Schübel-Pfister, VBlBW 2016, 132

»Der gesamte examensrelevante Stoff wird in nur einem Buch geboten und dazu für einen vergleichsweise erschwinglichen Preis.«
David Eckner, LL.M., dierezensenten.blogspot.de 4/2016

»seine Anschaffung kann aufgrund der vielen Vorzüge sowohl dem Praktiker als auch dem eher wissenschaftlich Interessierten uneingeschränkt empfohlen werden. Das Werk steht in qualitativer und quantitativer Hinsicht anderen Standard(Kommentierungen) in nichts nach.«
MinR Dr. Peter Mühlhausen, Staatsanzeiger für das Land Hessen 2016, 262

»Der Kommentar bietet eine ganz ausgezeichnete und sehr praxisnahe Kommentierung der Kerngesetze des Verwaltungsrechts und gibt der Praxis erhebliche Impulse.«
RA Ralf Hansen, juralit.com 1/2016

»verhilft im Beratungs- und Gerichtsalltag zuverlässig und schnell zu überzeugender Argumentation.«
Ulrich Harmening, ZfF 2016, 47

»Der 'Handkommentar' ist eine hervorragende Arbeitshilfe bei der Klärung von Problemen aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht. Das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt.«
Reg.-Dir. G. Haurand, DVP 2016, 87

»Der Vorteil des Zugriffs in diesem Handkommentar liegt in der Herausarbeitung von Wechselbezügen und Querverweisen.«
Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Der Landkreis 2015, 780

Stimmen zu den Vorauflagen:

»Die VwVfG- und VwGO-Kommentierung steht in qualitativer und quantitativer Hinsicht der noch marktführenden Reihe eines konkurrierenden Verlages nicht nach.«
Jürgen Isernhagen, kuselit.de März 2015

»eine hervorragende Arbeitshilfe... Leistung und Preis stehen in einem ausgezeichneten Verhältnis.«
Reg.-Dir.G. Haurand, DVP 6/14

»Der Kommentar bietet eine ganz ausgezeichnete und sehr praxisnahe Kommentierung der Kerngesetze des Verwaltungsrechts mit einem sehr hohen Nutzwert.«
www.juralit.com September 2013

»darf man erwarten, dass die Neuauflage des Kommentars wiederum viele zufriedene Leser finden wird.«
Prof. Dr. Meinhard Schröder, DVBl 23/13

»Gerade für den im Verkehrsrecht beschäftigten Anwalt, der ja auch immer stärker mit Verkehrsverwaltungsrecht zu tun hat, empfiehlt sich der Kastner/Fehling/Störmer, weil er die in diesem Bereich grundlegenden allgemeinen verwaltungsrechtlichen Gesetze kompakt und in einem Band zusammengefasst und übersichtlich kommentiert. Er sollte daher bei der täglichen Arbeit immer griffbereit sein!«
Ltd.RD Thomas Kreusch, zfs 12/13

»Das Werk bietet trotz seiner Kompaktheit erstaunlich viel bei einem moderaten Preis und kann vorbehaltlos empfohlen werden.«
fachbuch journal 4/13

»Gut, dass es den Fehling/Kastner/Störmer gibt. Gäbe es ihn nicht, man müsste ihn erfinden.«
Dir. LVwA a.D. Klaus-Ludwig Haus, LKRZ 4/13

»Mit diesem innovativen Werk zum allgemeinen Verwaltungsrecht erhalten die seit langem etablierten und verbreiteten Handkommentare zur VwGO oder zum VwVfG endgültig ernsthafte Konkurrenz! Denn der kompakte Handkommentar vereinigt in exzellenter Weise Praktikabilität mit wissenschaftlichem Anspruch und macht es verzichtbar, mehrere Kommentare in eine mündliche Verhandlung mitnehmen zu müssen.«
Dr. Jens Hofmann, VBl BW 9/13

»lässt sich aus studentischer Sicht sagen, dass dieser Kommentar ein guter Begleiter im Studium auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts ist.«
Natalie-Cäcilie Plate, www.dierezensenten.blogspot.de Juni 2013

»Im Bereich der VwVfG- und VwGO-Kommentierung steht das Werk in qualitativer und quantitativer Hinsicht dem Kopp/Ramsauer bzw. Kopp/Schenke nicht nach.«
Prof. Dr. Timo Hebeler, JA 5/13

»ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis.«
www.fachbuchkritik.de Juni 2013

»Nah an der Praxis unterstützt der Kommentar die Arbeit durch integrierte Formulierungsvorschläge für den richtigen Antrag oder Tenor, Aufbauschemata und Kosten- und Vollstreckungshinweise. Damit ist der Kommentar auch für die Arbeit in der kommunalen Praxis hilfreich.«
Uwe Lübking, Stadt und Gemeinde 1-2/13

»ist der Spagat in jeder Hinsicht als gelungen zu bezeichnen, einerseits Wissenschaft und Praxis (im Wesentlichen) zufrieden zu stellen, andererseits - ...(noch) ein Handkommentar zu bleiben.«
Prof. Dr. Siegfried Jutzi, KommJur 3/13

»Ein empfehlenswertes Werk!«
Ulrich Harmening, ZfF 2/13

»überzeugt das Werk auch in der Neuauflage. Ein zügiger Zugang zur Materie des allgemeinen Verwaltungsrechts wird ohne einen Rückgriff auf den Fehling/Kastner/Störmer in Zukunft zunehmend unvorstellbar. Die Anschaffung kann daher...mit besonderem Nachdruck empfohlen werden.«
Florian Albrecht, ZVR 6/13

»ein empfehlenswertes Werk.«
Dr. Irene Lausen, Staatsanzeiger für das Land Hessen 6/13

»ein zu empfehlendes Standardwerk!«
ReSource 4/12

»Die Frage nach dem "braucht man ihn", lässt sich ohne weiteres mit "Ja" beantworten. Das Zusammenspiel zwischen Kompaktheit, Verknüpfung mehrerer Gesetze in einer Ausgabe und der Tiefe der Kommentierung und auch Preis machen es gegenüber anderen Werken unschlagbar.«
RA Dirk Hofrichter, Berliner Anwaltsblatt 12/12

»sehr gutes Hilfsmittel für den täglichen Gebrauch«
RA Dirk Hofrichter, AdVoice 3/11, zur 2. Auflage 

»ist die zusammenführende Kommentierung hervorragend gelungen. Die Kombination der Erläuterungen in einem Band ermöglicht es, Wechselbezüge herauszuarbeiten und durch Querverweise zu verdeutlichen.«
Ri Dr. Martin Kellner, Vr 10/11, zur 2. Auflage 

»eine wertvolle Hilfe für die praktische Arbeit von Rechtsanwälten, Verwaltungsbeamten und Richtern.«
RA Niclas Bamberg, www.jurawelt.com August 2011, zur 2. Auflage 

»Zielgruppe des Kommentars sind wohl vor allem Praktiker, denen ein handliches und zuverlässiges Werkzeug zum Verwaltungsrecht geboten wird...Nichtsdestoweniger kann auch die Wissenschaft mit Gewinn auf den Kommentar zurückgreifen. Er erfüllt durchaus wissenschaftliche Ansprüche.«
Prof. Dr. Meinhard Schröder, DVBl 18/11, zur 2. Auflage 

»Der Handkommentar zeichnet sich durch Übersichtlichkeit, Fachkompetenz, Handlichkeit und durch einen günstigen Preis aus.«
Reinhold Huget, Kirchliches Amtsblatt 5/11, zur 2. Auflage 

»Eine ideale Synthese aus wissenschaftlich fundiertem Lehrbuch und praxisbezogenem Kommentar.«
Ex Libris 98/10, zur 2. Auflage 

»Festzuhalten bleibt, dass der Handkommentar Verwaltungsrecht manchen Großkommentar nicht nur an Praxisnähe klar übertrifft, sondern auch - und dies ist erstaunlich - das einschlägige Schrifttum sorgfältiger auswertet. Die im Verwaltungsrecht tätigen Rechtsanwälte sind zwar eine wichtige Zielgruppe, doch sind auch die Verwaltungsgerichte und die Behörden gut beraten, wenn sie sich dieses vortreffliche Erläuterungswerk zulegen. Der Rezensent, der schon oft und gern auf den Fehling/Kastner zurückgegriffen hat, ist ferner davon überzeugt, dass der Kommentar seinen festen Platz im Schrifttum finden wird.«
RA Prof. Dr. Dieter Leuze, KammerReport Hamm 5/10, zur 2. Auflage 

»Der Kommentar gefällt auch in der 2. Auflage aufgrund seiner Verdichtung auf das Wesentliche, seiner Aktualität und seines eigenständigen "Verzahnungsansatzes".«
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Kahl, M.A., DÖV 18/10, zur 2. Auflage 

»Der "Fehling/Kastner" leistet auch in der zweiten Auflage das, was man zuweilen bei anderen Erläuterungsbüchern vermisst: eine kritische - auch rechtspolitische - Wertung zahlreicher problematischer Vorschriften... Fazit: Der "Handkommentar" ist eine ausgezeichnete Arbeitshilfe bei der Klärung von Streitfragen aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht. Seine Anschaffung kann uneingeschränkt empfohlen werden.«
Prof. Dr. J. Vahle, DVP 8/10, zur 2. Auflage 

»Auch diesmal ist es wieder gelungen, einen kompakten Kommentar auf den Markt zu bringen, der sich aufgrund der gründlichen und ausführlichen Erläuterungen sowie vor allem wegen der Integration mehrerer Einzelgesetze einen festen Stammplatz in der Standardliteratur erobern wird. Der Handkommentar ist dabei nicht nur ein Nachschlagewerk für den verwaltungsrechtlich versierten Praktiker, sondern sollte aufgrund der klaren Sprache und der vielen Verknüpfungen auch von Studenten und Referendaren hinzugezogen werden. Hiermit lassen sich alle praxisrelevanten Problemfelder des allgemeinen Verwaltungsrechts recherchieren und lösen.«
Ref. iur. Marcus Heinemann, Dipl.-Verw. (FH), www.studjur-online.de August 2010, zur 2. Auflage 

»vorzüglich kommentiert...Dieser Handkommentar sollte in einer auf Verwaltungsrecht ausgerichteten Kanzlei nicht fehlen.«
RA Elmar Laubenheimer, www.competence-site.de Mai 2010