»Aufgrund der dogmatischen Tiefe und der Praxisbezogenheit der Arbeit kann diese sowohl Kapitalmarktrechtswissenschaftlern als auch Praktikern, insbesondere in den Rechts- und Compliance-Abteilungen von Investmentbanken zur Lektüre empfohlen werden.«
RA Dr. Timo Holzborn, WM 50/07