»Die Arbeit leistet einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Dogmatik des Instituts der frühen Öffentlichkeitbeteiligung. Insgesamt anregend für eine weitere Diskussion sind die Ausführungen zu einer Fortentwicklung im Sinne einer verpflichtenden frühen Öffentlichkeitsbeteiligung.«
Prof. Dr. Sabine Schlacke, Die Verwaltung 2/2019, 310

»Zusammenfassend handelt es sich um ein höchst ausdifferenziertes Werk. Gard betrachtet die Regelung des § 25 Abs. 3 VwVfG aus den diversen Blickwinkeln der Beteiligten (Vorhabenträger, Behörde, Öffentlichkeit), der Durchführungsphasen und den damit verbundenen unterschiedlichen Interessen(z.B. Möglichkeiten des primären und sekundären Rechtsschutzes des Vorhabenträgers und der Öffentlichkeit), sodass wohl jede in Betracht kommende Konstellation beleuchtet und ausführlich erläutert wird.«
Robert Gmeiner, ZVR April 2019