»Dr. Großmann ist ein sehr ansprechendes Werk und ein liberal-rechtsstaatliches Plädoyer für ein eingehegtes, streng an der engen Rechtsgutlehre, dem individuellen Schuldprinzip und an strengen Verhältnismäßigkeitserwägungen ausgerichtetes Strafrecht gelungen.«
Dr. Holger Plank, polizei-newsletter.de 5/2017