»Höfling leistet einen wertvollen Beitrag zur rechtstheoretischen und rechtspolitischen Diskussion des Schenkungsbegriffs im Schuld- und Erbrecht... bietet einen klaren wissenschaftlichen Mehrwert. Sie ist eine Bereicherung für jeden, der Freude am juristischen Diskurs hat. Ihre Argumentation sollte an geeigneter Stelle in den gerichtlichen Diskurs mit eingeführt werden.«
RA und Notar Ulf Schönenberg-Wessel, FamRZ 23/2019, 1924