»Die Arbeit bietet eine hervorragende Hilfe für die Rechtsprechung... Eine beeindruckende Leistung.«
Prof. Dr. Manfred Rehbinder, UFITA I/14

»Der Verfasser hat sich dieser schwierigen Thematik an der Schnittstelle von Strafrecht, allgemeiner zivilrechtlicher Vertrauenshaftung und Technik bravourös angenommen... Insgesamt ist dem Verfasser eine sehr eigenständige und profunde Bearbeitung dieses komplexen Themas gelungen. Es gelingt ihm, fallgruppenweise die Schutzpflichten des Nutzers von Internetdiensten zu konturieren und ein in sich stimmiges Modell der Nutzerhaftung zu begründen... Insofern sei dem Autor und seinem Doktorvater zum erfolgreichen Abschluss dieses wichtigen Promotionsprojekts von Herzen gratuliert.«
Prof. Dr. Thomas Hoeren, MMR 9/13

»In diesem ersten Eindruck ist diese Promotion eine absolute Empfehlung für jeden IT-Rechtler. Ich habe die ersten Seiten mit Lust und Laune verschlungen, musste das ein oder andere selber in Sekundärer Literatur nachlesen und bin durch die Fußnoten immer zum Ziel gelangt. Die inhaltliche Aufteilung und Struktur der Promotion erleichtert den Einstieg in dieses spezielle Thema aus dem IT-Recht und vermittelt umfassend die noch offenen Herausforderungen, sowie die angestrebten Lösungen und Lösungsansätze... Jedoch sollten Studierende, Professoren und Dozenten des Fachbereichs IT-Recht diese Promotion nicht nur im Regal, sondern auch mindestens einmal gelesen haben... ist das Thema so aktuell und relevant, dass nicht nur Firmen, sondern auch die Gerichte sich mit dem Thema aktuell beschäftigen. Ich prognostiziere, dass diese Promotion immer wieder als Grundlage dienen wird.«
R. Köllner, www.fachschaft.de Mai 2013