»Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass das Werk, das aufgrund seines klaren, übersichtlichen Aufbaus einen schnellen, praxisgerechten Zugriff auf die Rechtsfragen des Familienverfahrensrechts ermöglicht, unbedingt zu empfehlen ist.«
RiOLG Michael Winter, FamRZ 2015, 1864

»ein gelungenes Nachschlagewerk von Praktikern für Praktiker.«
DirAG Brigitte Meyer-Wehage, NZFam aktuell 2015, VI

»Die Handhabbarkeit, das Format und der Tiefgang dieses Familienverfahrensrechtskommentars sucht ihresgleichen.«
RA Prof. Dr. Wolfgang Burandt, FuR 4/15

»Ein empfehlenswertes Werk!«
Martina Bress-Brandmaier, ZfF 3/15

»ist das Werk aufgrund seiner Aktualität, seiner inhaltlichen Tiefe und seines hervorragenden Aufbaus eine klare Kaufempfehlung.«
RiAG Dr. Torsten Obermann, dierezensenten.blogspot.de März 2015

»ein zuverlässiger Handkommentar zum Familienrecht, der in jeder Kanzlei stehen sollte.«
RAin Karin Meyer-Götz, NJ 3/15


Stimmen zu den Vorauflagen:



»Praxisorientiert wird der Rechtsanwender kompetent und vollständig informiert. Ein rundes Werk, das uneingeschränkt empfohlen wird.«
RA Dr. Lambert Krause, FamRZ 5/12


»Ohne Zweifel: Der Kommentar ist insgesamt praxistauglich und benutzerfreundlich.«
Prof. Dr. Friedrich Barabas, www.socialnet.de März 2012

»Eine Ausgabe für die eigene Fachliteratur, die sich lohnt.«
Dr. Eckart Yersin, Berliner Anwaltsblatt 12/11

»Für den Praktiker ist der Kommentar daher uneingeschränkt für die tägliche Arbeit zu empfehlen.«
Carsten Krumm, www.dierezensenten.blogspot.com November 2011

»ein gelungenes Werk, dem ein großer Erfolg gegönnt sei und dessen Anschaffung uneingeschränkt empfohlen werden kann.«
RAuN Gunnar Melchers, FamRZ 2/10, zur 1. Auflage

»Dieser Handkommentar kann insgesamt auch allen Rechtspflegern, die im Familien- und Betreuungsrecht tätig sind, uneingeschränkt empfohlen werden.«
Dipl.-Rechtspfleger Uwe Harm, Rpfleger 3/10, zur 1. Auflage

»ein sehr solides, rundherum gelungenes Erläuterungsbuch zum neuen Recht, mit dem sich gut arbeiten lässt und das deshalb auch unbedingt zu empfehlen ist.«
RIAG Dr. Martin Menne, ZKJ 1/10, zur 1. Auflage

»Der Kommentar eignet sich aus meiner Sicht wegen seines klaren Aufbaus und der gelungenen Gewichtung sowohl zur Einarbeitung als auch als Nachschlagewerk in der täglichen Arbeit. Der Handkommentar Familienverfahrensrecht ist daher uneingeschränkt zu empfehlen.«
RAin Christina Münder, AdVoice 4/09, zur 1. Auflage

»Es ist sehr verdienstvoll, den Praktikern rechtzeitig einen Handkommentar bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zur Verfügung zu stellen. Die Autoren mussten teilweise vollständiges Neuland betreten und haben diese Aufgabe mit Bravour gelöst...Der Handkommentar ist ein sicherer und unverzichtbarer Begleiter bei der künftigen Bearbeitung der familienrechtlichen Streitigkeiten und gibt auch hervorragende Anregungen für strategisches Vorgehen.«
RAin Karin Meyer-Götz, FAFamR u FAStR, NJ 8/09, zur 1. Auflage

»Es ist sehr verdienstvoll, den Praktikern rechtzeitig einen Handkommentar bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zur Verfügung zu stellen. Die Autoren mussten teilweise vollständiges Neuland betreten und haben diese Aufgabe mit Bravour gelöst...Der Handkommentar ist ein sicherer und unverzichtbarer Begleiter bei der künftigen Bearbeitung der familienrechtlichen Streitigkeiten und gibt auch hervorragende Anregungen für strategisches Vorgehen.«
RAin Karin Meyer-Götz, FAFamR u FAStR, NJ 8/09, zur 1. Auflage

»ein zuverlässiger Handkommentar zum Familienrecht, der in jeder Kanzlei stehen sollte.«
RAin Karin Meyer-Götz, NJ 3/15

»Praxisorientiert wird der Rechtsanwender kompetent und vollständig informiert. Ein rundes Werk, das uneingeschränkt empfohlen wird.«
RA Dr. Lambert Krause, FamRZ 5/12

»Ohne Zweifel: Der Kommentar ist insgesamt praxistauglich und benutzerfreundlich.«
Prof. Dr. Friedrich Barabas, www.socialnet.de März 2012

»Eine Ausgabe für die eigene Fachliteratur, die sich lohnt.«
Dr. Eckart Yersin, Berliner Anwaltsblatt 12/11

»Für den Praktiker ist der Kommentar daher uneingeschränkt für die tägliche Arbeit zu empfehlen.«
Carsten Krumm, www.dierezensenten.blogspot.com November 2011

»Dieser Handkommentar kann insgesamt auch allen Rechtspflegern, die im Familien- und Betreuungsrecht tätig sind, uneingeschränkt empfohlen werden.«
Dipl.-Rechtspfleger Uwe Harm, Rpfleger 3/10, zur 1. Auflage

»Die Handhabbarkeit, das Format und der Tiefgang dieses Familienverfahrensrechtskommentars sucht ihresgleichen.«
RA Prof. Dr. Wolfgang Burandt, FuR 4/15

»Ein empfehlenswertes Werk!«
Martina Bress-Brandmaier, ZfF 3/15

»ist das Werk aufgrund seiner Aktualität, seiner inhaltlichen Tiefe und seines hervorragenden Aufbaus eine klare Kaufempfehlung.«
RiAG Dr. Torsten Obermann, dierezensenten.blogspot.de März 2015

»ein gelungenes Werk, dem ein großer Erfolg gegönnt sei und dessen Anschaffung uneingeschränkt empfohlen werden kann.«
RAuN Gunnar Melchers, FamRZ 2/10, zur 1. Auflage

»Der Kommentar eignet sich aus meiner Sicht wegen seines klaren Aufbaus und der gelungenen Gewichtung sowohl zur Einarbeitung als auch als Nachschlagewerk in der täglichen Arbeit. Der Handkommentar Familienverfahrensrecht ist daher uneingeschränkt zu empfehlen.«
RAin Christina Münder, AdVoice 4/09, zur 1. Auflage

»ein sehr solides, rundherum gelungenes Erläuterungsbuch zum neuen Recht, mit dem sich gut arbeiten lässt und das deshalb auch unbedingt zu empfehlen ist.«
RIAG Dr. Martin Menne, ZKJ 1/10, zur 1. Auflage