»ein Genuss zu lesen... Krell ist es, der mit klaren Regeln rechtgutsbezogen rechtstaatliche Grenzen zu erklären, anschließend zu ziehen und damit dem Bestimmtheitserfordernis Rechnung zu tragen in der Lage ist, ohne dadurch allerdings, und darauf legt er ersichtlich wert, dem Eigennutz oder auch nur der Sorglosigkeit freien Raum zu verschaffen.«
OStA Folker Bittmann, wistra 2016, 62