»Obgleich durch das genannte Gesetz einige der in dem Buch von Lange behandelten Fragen gelöst wurden, bleiben einige weitere Fragen weiterhin offen, so dass das Buch zwischenzeitlich keinesfalls lediglich rechtshistorischen Wert hat, sondern auch zukünftig bei der Lösung streitiger Fragen wichtige Hinweise wird geben können...Welche eine enorme Kraftanstrengung und akribische Feinarbeit bei der Anfertigung der Dissertation von Lange erbracht wurde, ist vor allem an der überaus beeindruckenden Zahl von Formularen für Patientenverfügungen abzulesen, die Eingang in die Untersuchung gefunden haben. Insgesamt hat der Autor sage und schreibe 212 unterschiedliche Patientenverfügungen analysiert!«
Dr. jur.Marcus Kreutz, www.socialnet.de Juni 2010