»ein beachtlicher und bemerkenswerter Beitrag... eine lohnende Lektüre... wichtige Anregungen für die Weiterentwicklung insbesondere des Telekommunikationsrechtsrahmens liefert. Nicht nur wissenschaftlich, sondern gerade auch praktisch für die weitere Diskussion relevant.«
Prof. Dr. Thomas Fetzer, Die Verwaltung 3/2019, 459