»ist die Untersuchung verdienstvoll, weil sie die Aufnahmetechniken und den Wahrnehmungsprozess in den Blickpunkt der rechtlichen Beurteilung von Bildmanipulationen rückt. Insbesondere mit ihren Überlegungen zum eigenständigen Auslegungsmaßstab für bildliche Äußerungen gibt Lüder der Diskussion um die Rechtsfragen der "bildlichen Lüge" einen interessanten neuen Impuls.«
RA Dr. Holger Nieland, AfP 6/13