»ist festzuhalten, dass der neue Handkommentar durch seine klare Gliederung, gute Lesbarkeit und seinen hohen Praxisbezug überzeugt. Jeder mit Verfahren befasste Praktiker wird das Buch mit Gewinn zu Rate ziehen.«
RA Rudolf Günter, NJW 24/13

»Dem Praktiker hilft der Handkommentar sehr gut bei der Beurteilung der Verzögerungsfälle und gibt Handlungshinweise und Ratschläge sowie Schriftsatzmuster für die Umsetzung.«
Hans-Joachim Dörbandt, www.socialnet.de Januar 2013