»hilfreich und interessant für alle Praktiker, die mit dem Kinder- und Jugendhilferecht arbeiten.«
Dr. Walter Röchling, FamRZ 13/11

»Ein wiederum sehr gelungenes, empfehlenswertes und für die Praxis hilfreiches Handbuch.«
Anke Broßat-Waschun, ZfF 7/11

»eine wertvolle Unterstützung.«
Regine Tintner, Jugendhilfereport 1/11

»eine beeindruckende Bestandsaufnahme der Grundlagen des Kinder- und Jugendhilferechts«
Städteverband Schleswig-Holstein 7/11

Stimmen zur Vorauflage:
 
»Ein sehr zu empfehlendes...Werk, dem eine hohe Auflage und damit viel Erfolg zu wünschen ist.«
Dr. Harry Hubert, Jugendhilfe 2/09

»Herausgeber, Autoren und Verlag haben mit diesem Buch gegen den Trend der Zeit einen Schritt in die richtige Richtung getan. Es bleibt zu hoffen, dass dem schon jetzt beeindruckenden Werk eine lange Zukunft mit vielen Auflagen beschert ist.«
Prof. Dr. Kerstin Tillmanns, FamRZ 12/08

»Das Handbuch ist eine gelungene Ergänzung zum Frankfurter Kommentar von Johannes Münder u.a. und gehört auf jeden Schreibtisch eines Sozialarbeiters und in jede Fachbibliothek.«
Peter F. Appenheimer, Jugendhilfe 3/08

»Ein für die Praxis sehr übersichtlich und klar aufgebautes Handbuch.«
Anke Broßat-Warschun, ZfF 2/08
 
»Dem Autorenteam gelingt die Verbindung von wissenschaftlichem Handbuch und praktischem Anleitungsbuch.«
Das Jugendamt 1/08
 
»gelingt die Verbindung von wissenschaftlichem Handbuch und praktischem Anleitungsbuch.«
Jugendhilfe 6/07
 
»Kann sowohl inhaltlich als auch von seiner Form her den in diesem Feld tätigen Praktikern nur empfohlen werden.«
Jan Kolberg, Praxis der Rechtspsychologie 2/07
 
»So ist dieses Handbuch ebenso ein gelungenes Nachschlagwerk für den Sozialarbeiter im Jugendamt, wie auch ein umfassendes Kompendium für Studenten und Interessierte...ein wirklich zugleich wissenschaftliches, wie auch anwendungsfreundliches Beraterhandbuch, welches bisher so auf dem Markt nicht zu haben war.«
Tarek Bamberger, www.sozialarbeitsnetz.de November 2007
 
»vermittelt umfangreiches Wissen zu den rechtlichen Fragestellungen und gibt konkrete Handlungshilfen.«
Regine Tintner, Jugendhilfe Report 3/07
 
»eine gute und aktuelle Arbeitshilfe.«
Tanja Grümer, Forum Jugendhilfe 3/07

»Ein für die Praxis sehr übersichtlich und klar aufgebautes Handbuch.«
Anke Broßat-Warschun, ZfF 2/08
 
»Dem Autorenteam gelingt die Verbindung von wissenschaftlichem Handbuch und praktischem Anleitungsbuch.«
Das Jugendamt 1/08
 
»gelingt die Verbindung von wissenschaftlichem Handbuch und praktischem Anleitungsbuch.«
Jugendhilfe 6/07
 
»Kann sowohl inhaltlich als auch von seiner Form her den in diesem Feld tätigen Praktikern nur empfohlen werden.«
Jan Kolberg, Praxis der Rechtspsychologie 2/07
 
»So ist dieses Handbuch ebenso ein gelungenes Nachschlagwerk für den Sozialarbeiter im Jugendamt, wie auch ein umfassendes Kompendium für Studenten und Interessierte...ein wirklich zugleich wissenschaftliches, wie auch anwendungsfreundliches Beraterhandbuch, welches bisher so auf dem Markt nicht zu haben war.«
Tarek Bamberger, www.sozialarbeitsnetz.de November 2007
 
»vermittelt umfangreiches Wissen zu den rechtlichen Fragestellungen und gibt konkrete Handlungshilfen.«
Regine Tintner, Jugendhilfe Report 3/07
 
»eine gute und aktuelle Arbeitshilfe.«
Tanja Grümer, Forum Jugendhilfe 3/07

»hilfreich und interessant für alle Praktiker, die mit dem Kinder- und Jugendhilferecht arbeiten.«
Dr. Walter Röchling, FamRZ 13/11

»eine wertvolle Unterstützung.«
Regine Tintner, Jugendhilfereport 1/11

Stimmen zur Vorauflage:
 
»Ein sehr zu empfehlendes...Werk, dem eine hohe Auflage und damit viel Erfolg zu wünschen ist.«
Dr. Harry Hubert, Jugendhilfe 2/09

»Das Handbuch ist eine gelungene Ergänzung zum Frankfurter Kommentar von Johannes Münder u.a. und gehört auf jeden Schreibtisch eines Sozialarbeiters und in jede Fachbibliothek.«
Peter F. Appenheimer, Jugendhilfe 3/08

»Herausgeber, Autoren und Verlag haben mit diesem Buch gegen den Trend der Zeit einen Schritt in die richtige Richtung getan. Es bleibt zu hoffen, dass dem schon jetzt beeindruckenden Werk eine lange Zukunft mit vielen Auflagen beschert ist.«
Prof. Dr. Kerstin Tillmanns, FamRZ 12/08