»Das Fazit sollte aufmerksam machen: ›Das Privatleben ist doch weniger Privatsache, als man gemeinhin annimmt‹ (S. 313). Und kein Anlass, die eigene Betroffenheit zu verdrängen: ›Die Ausführungen belegen, dass auch das Privatverhalten eines Aufsichtsratsmitglieds umso eher eingeschränkt ist, umso mehr es sich auf seine AG auszuwirken droht‹ (S. 85).«
Prof. Dr. Dr. Manuel René Theisen, Der Aufsichtsrat 2017, 63