»[ist] die Arbeit eine Fundgrube für Regulierungsrechtler in Unternehmen, in der Anwaltschaft, bei der BNetzA und in den zuständigen Verwaltungsgerichten. Sie zeigt am Beispiel des Vectoring die heutigen rechtlichen Dimensionen der Regulierung der TK-Märkte auf. Hierin liegt auch ihr Gewinn für die Rechtswissenschaft.«
Dr. Raimund Schütz, MMR aktuell 2/2020