»Auch nach den Neuregelungen - sowohl im ZDF-Staatsvertrag als auch im Hinblick auf Bundesländer, deren Rundfunkanstalten dem Drittelerfordernis bisher nicht Rechnung tragen - werden die in diesem Bändchen zusammengetragenen Stellungnahmen zu beachten und die neuen Vorgaben an der Entscheidung des BVerfG zu messen sein.«
Prof. Dr. Frank Fechner, UFITA 2015, 643