»Annette Parys hat eine hervorragende Arbeit vorgelegt... wird nicht nur das internationale und europäische Strafrecht, sondern auch immer wieder das Terrorismusstrafrecht Deutschlands und anderer europäischer Staaten einbezogen und werden damit Kriterien für eine vergleichende Beurteilung des russischen Terrorismusstrafrechts geliefert.«
Prof. Dr. Dres. h.c. Friedrich-Christian Schroeder, ZSTW 2015, 849