»ein äußert nützliches Werk. Wer einmal damit gearbeitet hat, wird es nicht mehr aus der Hand legen. Jeder wird sich wünschen, dass es noch mehr so verdienstvolle Werke geben möge, um die Kenntnis ferner Rechtsordnungen zu verbessern. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Werk seine Nachahmer findet. Chapeau!«
RA Jürgen Rieck, RabelsZ 2/2020, 461