»Mit der Arbeit von Reuß liegt eine weitere wichtige rechtsgeschichtliche Grundlage vor für die nach wie vor in zahlreichen Details begrifflich-dogmatische und realhistorische Ausdifferenzierung dieser politischen, institutionellen, legislatorischen und ideen- wie rechtsgeschichtlichen Evolutionen und Revolutionen namentlich im Verlauf des 18. Jahrhunderts - im Kontext der Versuche, individuelle Eigentumsrechte mit kulturellen Gemeinschaftsrechten und Gemeinschaftsgütern in eine den jeweiligen starken Interessen entsprechende Rechtsform oder auch in adäquaten Ausgleich zu bringen. Sie zeigt angesichts ihrer verdienstvollen Konzentration auf das englische case law, wie sinnvoll überdies hinaus die von Michael F. Suarez empfohlene Einbeziehung buchgeschichtlicher, sozialhistorischer und bibliografischer Foschung zur Erforschung von Rechtspraxis und buchhändlerischer und verlegerischer Praxis ist und der etwa von Christophe Geiger subtil verfolgte Ansatz der historischen Rechtsvergleichung.«
RA Dr. Albrecht Götz v. Olenhusen, UFITA I/11