»beinhaltet eine beeindruckende Vielzahl von nachvollziehbar untermauerten Überlegungen und konkreten Hinweisen zu den Inhalten der einschlägigen Gefährdungshaftungstatbestände und zur deliktischen Haftung... wird daher einen wertvollen Ausgangspunkt für weitere Überlegungen und Recherchen bilden können.«
RA Dr. Stefan Wiesendahl, ZfB 2017, 69