»Zusammenfassend ist festzustellen, dass es sich um eine breit angelegte Arbeit zu einem rechtlich komplexen Thema handelt, die die Diskussion zu den Rechtsfragen des Atomausstiegs sicherlich bereichert, auch wenn ihre Argumente und Ergebnisse nur zum Teil überzeugen können.«
Prof. Dr. Tobias Leidinger, atw 1/14