»Die Kommentierung befähigt den Leser dazu, sich ein stimmiges Bild von dem aktuellen Stand des Kinderrechtsschutzes zu verschaffen und die jeweils mit den einzelnen Konventionsartikeln verbundenen Problemfelder zu erkennen und kritisch zu beleuchten. Als bislang einzige deutschsprachige und derart umfassende Kommentierung der Kinderrechtskonvention ist eine Lektüre für jegliche Arbeit mit dem Übereinkommen unumgänglich.«Dr. Elisabeth Rossa, AVR 1/2019, 117


»Der Handkommentar ist eine hervorragende Grundlage, den Neustart der SGB VIII-Reform und den Diskurs über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz im Sinne des Kindeswohls zu begleiten. Aber auch im Alltag der Einzelfallentscheidungen in Jugendämtern und Familiengerichten ist dieser Handkommentar ein hilfreiches und alternativloses Nachschlagewerk.«
Dr. phil. Wolfgang Hammer, Dialog Erziehungshilfe 2018, 54

»Damit dürfte gezeigt sein, dass der Kommentar für die deutsche Rechtspraxis von besonderem Wert ist. Das schmälert seinen Wert für die Politik einschließlich der wichtigen Arbeit der Nichtregierungsorganisationen sowie für die mit generellen Menschenrechtsfragen befassten Teile der Rechtswissenschaft jedoch in keiner Weise, da jedes Problem auch völkerrechtlich akribisch aufgearbeitet und fundiert in den internationalen Menschenrechtskontext der anderen Übereinkommen eingebettet wird. Die Kinderrechtskonvention ist durch den deutschsprachigen Handkommentar von Stefanie Schmahl damit in einer Weise erschlossen, die wohl für keinen Nutzerkreis irgendwelche Wünsche offen lässt.«
Prof. Dr. Heiko Sauer, JZ 350

»im deutschsprachigen Raum einzigartig...fundierten und akribischen Aufbereitung der Materie, die nie zu Lasten der Lesbarkeit geht.«
Dr. Philip Czech, NLMR 2017, 504

»sollte im Bücherregal aller Kinderrechtlerinnen und Kinderrechtler stehen.«
Prof. Dr. Lothar Krappmann, RdJB 2015, 374

»Der Kommentar enthält eine Fülle von Informationen und bereitet sie übersichtlich auf. Er erschließt ein sonst nur schwer zugängliches Rechtsgebiet, stellt komplexe Rechtsfragen in den richtigen Zusammenhang und schlägt praktikable Interpretationen vor.«
Prof. Dr. Dieter Martiny, AöR 2015, 330

»Handwerkliche Sorgfalt, Akribie bei guter Gesamtsicht und Sachlichkeit nicht ohne Empathie zeichnen diesen ausgereiften Handkommentar aus.«
Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms, ZESAR 2014, 444

»Der Kommentar ist letztlich auch deshalb so bemerkenswert, weil er, wie Stefanie Schmahl betont, "über originär völkerrechtliche und menschenrechtliche Fragen hinaus verschiedene Rechtsbereiche des Öffentlichen Rechts, des Zivilrechts und des Strafrechts berührt". Der Kommentar erfasst all diejenigen Bereiche, in denen es um den Schutz von Rechten und Interessen von Kindern geht, so auch die Rechtsbereiche des Sozialrechts, des Familienrechts und des Ausländerrechts. Rechtspraktikern, aber auch allen an Menschen- und insbesondere Kinderrechten interessierten Personen ist der Kommentar deshalb uneingeschränkt und "vorbehaltlos" zu empfehlen.«
Dr. Jana Hertwig, Humanitäres Völkerrecht 2014, 151

»Das Werk, als Handkommentar konzipiert, erfüllt seinen Zweck in vollkommener Weise. Es gehört auf den Tisch jeden Richters und Verwaltungsbeamten, der Aufgaben auf dem Gebiet des Jugendrechts zu erfüllen hat. So wird es einen kräftigen Impuls zur Effektivierung der Kinderrechtskonvention auslösen.«
Prof. Dr. Christian Tomuschat, NJ 1/14

»Der Kommentar ist, unabhängig davon, ob man eine spezielle Einzelfrage lösen oder einen Einstieg bzw. einen Überblick über die Kinderrechtskonvention gewinnen möchte, sehr lesenswert.«
Carsten Hörich, ZAR 10/13

»möge intensiv gelesen und weit verbreitet werden.«
RA Prof. Dr. Arnold Köpcke-Duttler, ZKJ 8-9/13

»ist dem Kommentar eine weite Verbreitung zu wünschen.«
RA Prof. Dr. Arnold Köpcke-Duttler, FPR 10/13

»Dem Kommentar kommt das Verdienst zu, der UN-Kinderrechtskonvention ihren Platz als einer handhabbaren Rechtsnorm zu weisen.«
Dr. Thilo Engel, Jugendhilfereport 4/13

»uneingeschränkt zu empfehlen.«
Wolfgang Binschus, ZfF 6/13
 

»uneingeschränkt zu empfehlen.«
Wolfgang Binschus, ZfF 6/13
 

»Damit dürfte gezeigt sein, dass der Kommentar für die deutsche Rechtspraxis von besonderem Wert ist. Das schmälert seinen Wert für die Politik einschließlich der wichtigen Arbeit der Nichtregierungsorganisationen sowie für die mit generellen Menschenrechtsfragen befassten Teile der Rechtswissenschaft jedoch in keiner Weise, da jedes Problem auch völkerrechtlich akribisch aufgearbeitet und fundiert in den internationalen Menschenrechtskontext der anderen Übereinkommen eingebettet wird. Die Kinderrechtskonvention ist durch den deutschsprachigen Handkommentar von Stefanie Schmahl damit in einer Weise erschlossen, die wohl für keinen Nutzerkreis irgendwelche Wünsche offen lässt.«
Prof. Dr. Heiko Sauer, JZ 350

»im deutschsprachigen Raum einzigartig...fundierten und akribischen Aufbereitung der Materie, die nie zu Lasten der Lesbarkeit geht.«
Dr. Philip Czech, NLMR 2017, 504

»Handwerkliche Sorgfalt, Akribie bei guter Gesamtsicht und Sachlichkeit nicht ohne Empathie zeichnen diesen ausgereiften Handkommentar aus.«
Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms, ZESAR 2014, 444

»sollte im Bücherregal aller Kinderrechtlerinnen und Kinderrechtler stehen.«
Prof. Dr. Lothar Krappmann, RdJB 2015, 374

»Der Kommentar ist letztlich auch deshalb so bemerkenswert, weil er, wie Stefanie Schmahl betont, "über originär völkerrechtliche und menschenrechtliche Fragen hinaus verschiedene Rechtsbereiche des Öffentlichen Rechts, des Zivilrechts und des Strafrechts berührt". Der Kommentar erfasst all diejenigen Bereiche, in denen es um den Schutz von Rechten und Interessen von Kindern geht, so auch die Rechtsbereiche des Sozialrechts, des Familienrechts und des Ausländerrechts. Rechtspraktikern, aber auch allen an Menschen- und insbesondere Kinderrechten interessierten Personen ist der Kommentar deshalb uneingeschränkt und "vorbehaltlos" zu empfehlen.«
Dr. Jana Hertwig, Humanitäres Völkerrecht 2014, 151

»Der Kommentar enthält eine Fülle von Informationen und bereitet sie übersichtlich auf. Er erschließt ein sonst nur schwer zugängliches Rechtsgebiet, stellt komplexe Rechtsfragen in den richtigen Zusammenhang und schlägt praktikable Interpretationen vor.«
Prof. Dr. Dieter Martiny, AöR 2015, 330

»Der Handkommentar ist eine hervorragende Grundlage, den Neustart der SGB VIII-Reform und den Diskurs über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz im Sinne des Kindeswohls zu begleiten. Aber auch im Alltag der Einzelfallentscheidungen in Jugendämtern und Familiengerichten ist dieser Handkommentar ein hilfreiches und alternativloses Nachschlagewerk.«
Dr. phil. Wolfgang Hammer, Dialog Erziehungshilfe 2018, 54

»Das Werk, als Handkommentar konzipiert, erfüllt seinen Zweck in vollkommener Weise. Es gehört auf den Tisch jeden Richters und Verwaltungsbeamten, der Aufgaben auf dem Gebiet des Jugendrechts zu erfüllen hat. So wird es einen kräftigen Impuls zur Effektivierung der Kinderrechtskonvention auslösen.«
Prof. Dr. Christian Tomuschat, NJ 1/14

»Der Kommentar ist, unabhängig davon, ob man eine spezielle Einzelfrage lösen oder einen Einstieg bzw. einen Überblick über die Kinderrechtskonvention gewinnen möchte, sehr lesenswert.«
Carsten Hörich, ZAR 10/13

»möge intensiv gelesen und weit verbreitet werden.«
RA Prof. Dr. Arnold Köpcke-Duttler, ZKJ 8-9/13

»ist dem Kommentar eine weite Verbreitung zu wünschen.«
RA Prof. Dr. Arnold Köpcke-Duttler, FPR 10/13

»Dem Kommentar kommt das Verdienst zu, der UN-Kinderrechtskonvention ihren Platz als einer handhabbaren Rechtsnorm zu weisen.«
Dr. Thilo Engel, Jugendhilfereport 4/13