»Der ›Schrödter‹ wird seit Langem in beinah allen Rezensionen als Standardkommentar zum BauGB bezeichnet. Dies beruht zunächst darauf, dass die erste Auflage bereits 1964, also drei Jahre nach dem Inkrafttreten des BBauG, erschienen ist und der Kommentar inzwischen der einzige der ersten Stunde ist, der noch fortgeführt wird. Das Werk erreicht eine Kommentierungstiefe, wie sie in keinem anderen BauGB-Kommentar vergleichbarer Größenordnung zu finden ist. Der Kauf kann daher jedem, der mit dem öffentlichen Baurecht befasst ist, uneingeschränkt empfohlen werden.«
RA Dr. Hansjochen Dürr, DÖV 16/2020, 735

»ein hell strahlender Leuchtturm in der baurechtlichen Kommentarliteratur. Das Werk ragt auch in seiner neuen Auflage aus der Fülle der baurechtlichen Standardliteratur eindrucksvoll hervor; es spielt nicht in der Bundesliga sondern in der Champions League der baurechtlichen Literatur und gehört zwischenzeitlich zum unverzichtbaren Handwerkszeug eines jeden mit dem Baurecht Befassten.«
Prof. Dr. Michael Brenner, DVBl 15/2020, 1000

»Dem Herausgeber und dem Autorenteam ist eine hervorragende Neuauflage des bewährten Großkommentars zum BauGB gelungen, die sich allen wesentlichen alten und neuen Fragen des Städtebaurechts eingehend und auf verständliche Weise widmet. Damit kann ›der Schrödter‹ nach wie vor sowohl mit dem Städtebaurecht befassten Praktikern als auch hieran wissenschaftlich Interessierten uneingeschränkt empfohlen werden.«
PD Dr. Mathias Schubert, DVBl 10/2020 689

»Mit hohem Nutzwert für die Praxis. Die umfangreiche Kommentierung der in das Baugesetzbuch hineinspielenden Fachgesetze – mit deren Wiedergabe im Wortlaut – sind ein unschätzbarer Vorteil des Werks und haben den „Schrödter“ seit jeher ausgezeichnet. Sie erhöht den Nutzwert für die Praxis deutlich. Alles in allem hat auch die 9. Auflage die in sie gesetzten Erwartungen wie der mehr als erfüllt. Sie sei allen mit dem öffentlichen Baurecht Befassten und insbesondere den Kommunen aufgrund der zahlreichen Praxishinweise und Erläuterungen zum Kommunalrecht in seinen Auswirkungen auf die Bauleitplanung wärmstens an Herz gelegt.«
Philipp Sachsinger, vhw FWS 1/2020, 54

»Wie bereits in den Vorauflagen zeichnet sich der Kommentar durch eine geglückte Verbindung von wissenschaftlicher Durchdringung der Rechtsmaterien und Darstellung ihrer praktischen Relevanz aus. Auch bei der Darstellung komplexer Materien verliert die Kommentierung nicht den ›roten Faden‹, und der Leser behält die Übersicht. Damit ist der ›Schrödter‹ weiterhin ein unentbehrliches Hilfsmittel für alle, die mit dem Bauplanungsrecht zu tun (oder zu kämpfen) haben. Der Kauf lohnt sich.«
RA Peter Fischer-Hüftle, VRiVG a.D., ZUR 2/2020, 125

»Dem selbst gesetzten Anspruch, ein Kommentar ›in einer für die Praxis verständlichen und auch die Ansprüche der Wissenschaft erfüllenden Qualität‹ zu sein, (S. VI), wird das Werk ohne Weiteres gerecht. Wer mit dem Baurecht befasst ist, kann sich glücklich schätzen, den ›Schrödter‹ zur Hand zu haben.«
AkadR a.Z. Dr. Patrick Hilbert, BayVBl 22/2019, 793

»Inhaltlich überzeugend«
Roland Kunze, Raumplanung 6/2019, 77

»Insgesamt bleibt der ›Schrödter‹ gerade durch die vertieften Darstellungen und Exkurse in praxisrelevanten Bereichen ein unverzichtbarer Bestandteil für die Arbeit im öffentlichen Baurecht, sei es in der Verwaltung, der Anwaltschaft und Justiz oder in der Wissenschaft«.
Richter Dr. Matthias Burs, EurUP 3/2019, 414

»Der Kommentar von Schrödter zeichnet sich als ein zuverlässiger Wegweiser durch das Bauplanungsrecht aus, der in der Praxis seinen festen Platz inne hat.«
Ass. Jur. Jochen Schumacher, Natur und Recht 8/2019, 537

»ein hervorragendes Arbeitsmittel.«
Volkmar Nies, Ltd.Lw.Dir., Agrar- und Umweltrecht 9/2019, 364

»Wer sich als Bauherr, Investor, Planer, Architekt, Mitglied von kommunalen Körperschaften, Angehöriger der Verwaltung, Sachverständiger, Anwalt, Richter oder als Lehrender mit dem Städtebaurecht befassen muss, kommt am ›Schrödter‹ nicht vorbei. Zahlreiche Entscheidungen des BVerwG, der Oberverwaltungsgerichte und anderer Gerichte berufen sich auf den ›Schrödter‹ und belegen damit das hohe Ansehen dieses Kommentars. Ein Blick in andere Kommentare, Handbücher und Lehrbücher zum Baurecht kann jedoch nicht schaden. Bei einem solchen Vergleich wird aber deutlich, dass der ›Schrödter‹ nach wie vor zur Spitzenklasse der deutschen Baurechtsliteratur gehört.«
Hans-Georg Gierke, NdsVBl 7/2019, 232

»... gehört zu den festen Institutionen im baurechtlichen Schrifttum. Fazit: Die Neuauflage hat den allgemeinen anerkannten Kommentar auf den neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur gebracht. ›Der Schrödter‹ stellt damit weiterhin ein überaus wertvolles Hilfsmittel dar und wird seine Stellung als baurechtliches Standardwerk gewiss behaupten können.«
Dr. Boas Kümper, UPR 2019, 147-148

»Dieser Großkommentar gehört unstreitig zu den Standardwerken der Kommentierung des Baugesetzbuchs und sollte damit in unmittelbarer Reichweite eines jeden stehen, der sich mit den dort enthaltenen vielfältigen Themen auseinandersetzen darf.«
Prof. Dr. Hans Joachim Linke, Fub 2019, VII

Stimmen zur Vorauflage:

»Eine Gesamtwürdigung der 8. Auflage des Schrödter führt zu der Feststellung, dass dieser Kommentar derzeit nach Umfang und Qualität eine Spitzenstellung unter den gebundenen Erläuterungswerken zum BauGB einnimmt. Der Kommentar gibt zu jeder Frage der Auslegung des BauGB und auch zu den damit zusammenhängenden Rechtsgebieten eine überzeugende Antwort«
PräsVG RA Dr. Hansjochen Dürr, DÖV 2016, 482

»Am Schrödter kann man nicht vorbeigehen, wenn man vollständig argumentieren will.«
Dr. Gerd Schmidt-Eichstaedt, KommJur 2016, 160

»Alles in allem hat die 8. Auflage die in sie gesetzten Erwartungen mehr als erfüllt und höchstes Lob verdient. Sie sei allen mit dem öffentlichen Baurecht Befassten wärmstens ans Herz gelegt.«
RA Philipp Sachsinger, Nds VBl 2016, 192

»Der Schrödter...ist aus der Riege der Kommentare zum BauGB nicht hinwegzudenken.«
VRiVGH BW Christoph Sennekamp, VBlBW 2016, 263

»Allen, die einen einbändigen BauGB-Kommentar mit Tiefgang suchen, sei dieser Kommentar dringend empfohlen.«
RA Harald Wedemeyer, AUR 2016, 79

»ein Standardwerk«
StSekr Dr. iur. Hannes Kopf, LKRZ 2015, 524

»stellt die Neuauflage des 'Schrödter' ein unverzichtbares Arbeitsmittel dar.«
RA Siegfried de Witt, FAVerwR/ RA Dr. Peter Durinke, LKV 2015, 502-503

»Das Werk liefert rundum eine gelungene Auseinandersetzung mit Literatur und Rechtsprechung und nimmt zu streitigen Fragen fundiert Stellung. Der Kommentar von Schrödter zeichnet sich daher als ein zuverlässiger Wegweiser durch das Bauplanungsrecht aus, der in der Praxis seinen festen Platz inne hat.«
Ass. Jur. Jochen Schumacher, NuR 2015, 475

»Der 'Schrödter' bleibt auch in der 'Jubiläumsausgabe' 50 Jahre nach Erscheinen der Erstauflage ein Standardwerk des Baurechts mit dem Zeug zum 'Klassiker' auf seinem Gebiet.«
Prof. Dr. Wolfgang Kahl, BayVBl 2016, 144

»kann der Kommentar nur jedem wärmstens empfohlen werden, der in seiner beruflichen Praxis mit dem Bauplanungsrecht befasst ist... jeden einzelnen Cent wert.«
Hessische Städte- und Gemeindezeitung 2015, 394

»ein 'Muss'... uneingeschränkte Empfehlung: "Anschaffen"!«
FAVerwR Prof. Dr. Michael Uechtritz, EurUP 2015, 251 

»Das Werk...vermittelt ein facettenreiches Bild des aktuellen Standes der Rechtsprechung und der Literaturmeinungen. Dies gelingt ihm durch eine Fülle von Detailinformationen, die in hohem Maße die Gewähr dafür bieten, dass der Benutzer Antworten auf die Fragen erhält, die ihn bewegen. Abgerundet wird es durch ein umfangreiches Stichwortverzeichnis.«
RiBVerwG a.D. Günter Halama, NVwZ 2015, 1513

»erweist sich - erneut - als für die Praxis des Städtebaurechts unentbehrlicher Ratgeber und profundes Nachschlagewerk.«
FAVerwR Franz-Josef Tigges, ZNER 2015, 339 

»hat die 8. Auflage des bewährten Standardkommentars die in sie gesetzten Erwartungen mehr als erfüllt und höchstes Lob verdient. Sie ist allen mit der Materie Befassten ohne Einschränkung zu empfehlen.«
Dr. Diana Coulmas, vhw FWS 4/15

»Es handelt sich um ein fachlich fundiertes Werk, das einerseits als Nachschlagewerk für den geübten Praktiker verstanden werden kann und zugleich eine umfassende Plattform zur Einarbeitung für den Anfänger bietet.«
Lidija Dalmatin, Die Gemeinde 14/15

»Der Kommentar ist eine sehr geeignete und empfehlenswerte Grundlage für die praktische und rechtssichere Umsetzung städtebaurechtlicher Normen in Städten und Gemeinden.«
Norbert Portz, Stadt und Gemeinde 7-8/15

»findet der Kommentar als fest etabliertes Werk nach wie vor seinen Platz und ist in der bauplanungsrechtlichen Literatur auch nicht mehr wegzudenken.«
MinR Heinz Bienek, SächsVBL 2015, 231

»kann die Anschaffung des neuen 'Schrödter' uneingeschränkt empfohlen werden.«
Bernhard Wolf, BADK Informationen II/15

»sollte in keinem Bücherregal fehlen.«
Daniel Enzensperger, VR 15/283

»Der Kommentar erfüllt auch mit der 8. Auflage alle Voraussetzungen für ein unverzichtbares Standardwerk.«
Prof. Dr. Wilhelm Söfker, ZfBR 4/15

»Standardkommentar... Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Erwartungen an die Neuauflage des Schrödter mehr als erfüllt werden. Sie ist zweifelsohne eine Bereicherung für das Städtebaurecht.«
RA Prof. Dr. Olaf Reidt, BauR 7/15

»Der Kommentar bietet für die Gemeinden als Träger der Planungshoheit und die Genehmigungs- und Fachbehörden eine umfangreiche und kompetente Grundlage, um das zunehmend komplizierte Rechtsgebiet des Städtebaurechts in der Praxis rechtssicher anwenden zu können.«
Deutscher Städtetag 4/15

»bietet eine eingehende Darstellung der Materie mit Blick auf die Zwecke und praktischen Auswirkungen der Rechtsvorschriften, ohne die Auseinandersetzung mit Literatur und Rechtsprechung zu vernachlässigen und zu streitigen Fragen fundiert Stellung zu beziehen. Dabei werden auch die Rechtsschutzfragen in die Darstellung einbezogen. Damit ist der Kommentar ein zuverlässiger Wegweiser durch das Bauplanungsrecht, den zu konsultieren sich stets lohnen wird. Das Buch ist seinen Preis wert.«
RA Peter Fischer-Hüftle, ZUR 2015, 382
 
»Standardwerk«
Rainer Bohne, Planerin 2/15

»handelt es sich bei dem Werk um einen ebenso bewährten wie aktuellen Klassiker des Baurechts. Konkrete Fragen werden verständlich beantwortet, wobei die maßgebliche Rechtsprechung und Literatur stets ausgewertet wird. Auf diesen Kommentar kann man sich verlassen. Und seine gute Lesbarkeit lädt sogar zum Schmökern jenseits konkreter Fragestellungen ein.«
Ministerialrat Dr. Frank Wamser, Staatsanzeiger für das Land Hessen 22/15

»überzeugt in Kompetenz und Darstellung. Dem sich selbst gesteckten hohen Anspruch werden die Autoren mehr als gerecht.«
RA Dirk Hofrichter, Berliner Anwaltsblatt 4/15