»Vielmehr wird mit großer Akribie die Rechtsprechung seit dem Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform untersucht um sodann auf der Grundlage von soziologischen Feststellungen Fallgruppen herauszuarbeiten, in denen die Verlängerung des Betreuungsunterhaltsanspruchs über die ersten drei Lebensjahre des Kindes aus kind- oder elternbezogenen Gründen in Betracht kommen kann... Insgesamt betrachtet handelt es sich bei der Arbeit von Katja Schüler um ein lesenswertes, instruktives Werk, in dem die Ausgestaltung eines der in der Praxis wichtigsten Ansprüche des Unterhaltsrechts näher beleuchtet wird.«
RiKG Dr. Martin Menne, JAmt 2015, 526