»Das Verhältnis von nationalem Recht und Europarecht bleibt ein Dauerthema, zu dessen Durchdringung das Forschungsprojekt einen wesentlichen Beitrag geleistet hat.«
Prof. Dr. Rudolf Streinz, AöR 2016, 312

»schärft den historischen und rechtsvergleichenden Blick und bereichert damit die aktuelle Debatte auf eindrucksvolle Weise.«
Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, ZESAR 10/12