»Insgesamt gibt die Arbeit einen sehr guten Überblick und Einstieg in die Problematik und ermöglicht es dadurch, sich den rechtlich komplexen Fragen und Gefahren zu nähern, die entstehen, wenn ein Krankenhaus den ihm eigenen stationären Sektor verlassen und auf dem ihm "fremden" Gebiet der ambulanten Leistungserbringung agieren will. Vor diesem Schritt kann die Lektüre des Buches von Seitz nur empfohlen werden.«
Dr. Albrecht W. Bender, NZS 6/14

»Ob man das Werk nun von vorne nach hinten durcharbeitet, sich einzelnen Kapiteln zuwendet oder dank des ausführlichen Inhaltsverzeichnisses gezielt Einzelfragen nachgeht: Ein Gewinn bleibt stets. Das gilt nicht nur für den Spezialisten, sondern auch für denjenigen, der sich erst in die oft verschlungenen und miteinander verwobenen Wege des Gesetzes einarbeiten muss. Gerade für diesen empfiehlt es sich, mit der jeweiligen Zusammenfassung zu beginnen, auch wenn diese dank der jeweiligen Überleitung in das nächste Kapitel neugierig macht, gleich weiterzulesen... Für eine Bewertung des abschließenden, etwas skeptischen Blicks des Verfassers im Schlussteil auf die Kraft der Selbstverwaltung, die Interessenkonflikte zwischen Krankenhausträgern und Vertragsärzten im Rahmen der spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V zu lösen, ist  es zwar noch zu früh. In einigen Jahren wissen wir aber mehr. Bis dahin hat sich der Verfasser sicher noch einmal zu Wort gemeldet. Zu wünschen wäre es!«
RA Dr. Thomas Bohle, GesR 10/13

»insbesondere die Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) berücksichtigt, so dass das Werk auch weiterhin als hochaktuell zu bezeichnen ist. Zudem ist es mit 360 Seiten Text und 1643 Fußnoten umfangreich, aber nicht zu langatmig... ist lobend hervorzuheben, dass sich der Autor auf mehr als zehn Seiten mit der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V n. F. auseinandersetzt und darlegt, wo hier Konfliktlinien vorgegeben sind.«
RA Dr. iur. Kyrill Makoski, MedR 12/12