»Zu den ins Auge springenden Vorzügen der Arbeit gehören die gelungene Kontextualisierung der anspruchsvollen Thematik und nuancierte Stellungsbezüge. Die Arbeit diskutiert nicht nur kompetent, was rechtlich zulässig ist bzw. sein soll, sondern führt die konkreten Probleme auf grundsätzliche Veränderungen der öffentlichen Gewalt zurück. Hilfreich für das Verständnis der Thematik ist, dass die Verfasserin die "Denkkategorien und -typen" hinter der europäischen Richtlinie aufzeigt. Positiv fallen auch die rechtsvergleichenden Hinweise auf... Insgesamt handelt es sich aber fraglos um eine ausgezeichnete Studie, die jedem zur Lektüre zu empfehlen ist, der sich vertieft mit der Thematik der Vorratsdatenspeicherung auseinandersetzen möchte.«
Oliver Diggelmann, AöR 4/12

»In der Gesamtbetrachtung ist die Arbeit mit großem Sachverstand geschrieben und vielen interessanten Argumenten versehen. Sie ist beseelt - was dem Rezensenten persönlich sehr sympathisch ist - von einer freiheitsliebenden Prämisse.«
Reinhard Klaushofer, ZÖR 2012

»Auf diesem Hintergrund erweist sich die glänzende Studie insgesamt fast wie eine von beachtlicher juristischer Fantasie im besten Sinne, aber stets sachlich vorgetragene gutachterliche Empfehlung oder gar beachtenswerte Checkliste für den deutschen Gesetzgeber (siehe zum Handlungsbedarf, zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Datensicherheit, -verwendung, zu Transparenz und Rechtsschutz S. 249 ff.). Dabei wird in von Polemik freier Diktion die umfängliche, fast schon unüberschaubare Literatur einschließlich der bis Mitte 2010 erfassten Internetquellen und Judikatur zuverlässig ausgewertet.«
RA Dr. Albrecht Götz v. Olenhusen, UFITA II/12