»Jedem Arbeitsrechtler kann die Lektüre von Webers Abhandlung nur empfohlen werden. Seine Ausführungen sollten in Rechtsstreitigkeiten zur Weitergeltung von tarifvertraglichen Regelungen eingeführt werden, um die Instanzgerichte zu ermutigen nochmals die richtigen Vorlagefragen an den EuGH zu stellen.«
RA Prof. Dr. jur. Heinz Gussen, FAArbR, RdA 1/2020, 64