»Das Werk ist deshalb nicht nur für die wissenschaftliche Auseinandersetzung eine Bereicherung, sondern es sollte auch von den Verwaltungsgerichten und von im Hochschulrecht tätigen Fachanwälten für Verwaltungsrecht angeschafft und ausgewertet werden.«
Dieter Leuze, WissR 1/11

»Eine gelungene Arbeit in der aufblühenden Schriftenreihe "zum Bildungs- und Wissenschaftsrecht"!«
Prof. Dr. Ulrich Karpen, DVBl 7/11