»Unter den zahlreichen Würdigungen des Grundgesetzes anlässlich des 60jährigen Jubiläums 2009 bleibt das schmale Bändchen lesenswert. Es gibt die akademische Feierstunde der Münsteraner Rechtswissenschaftlichen Fakultät wieder, in der vier Öffentlichrechtler unsere Verfassung würdigen. Die Vorträge greifen überlegt vier zentrale Topoi des Grundgesetzes heraus... Der Wert der Münsteraner Feierstunde liegt nicht zuletzt darin, dass sie anstelle einer pauschalen Zustimmung zum heutigen Verständnis des Grundgesetzes neben dem Bewährten auf wichtige Schwachstellen hinwies. Kritische Verfassungsinterpreten werden gerne auf das schmucke Büchlein zurückgreifen.«
Thomas Oppermann, AöR 2/12