»Die Verfasserin hat eine ausgezeichnete und hervorragende Arbeit vorgelegt. Die umfassende Erörterung des Themas ist eine Fundgrube für Überlegungen zum Arbeitsrecht der Union insgesamt, wie zu den einzelnen Rechtsakten... Inhaltlich mahnt die Arbeit letztlich - treffend - zur Vorsicht gegenüber einem vorschnellen "Vereinheitlichen" des Begriffs (wie es der EuGH etwa im Urteil Danosa postuliert hat); im Fall des Arbeitnehmerbegriffs geben häufig weder der Wortlaut des Sekundärrechts noch der Regelungszweck dafür Anlass. Solange die Arbeits- und Sozialrechtsordnungen der Mitgliedstaaten so unterschiedlich sind wie sie noch immer sind (20 Jahre Binnenmarkt haben daran wenig geändert), ist es gerechtfertigt, den Arbeitnehmerbegriff in weiten Bereichen als kleines nationales "Stellrad" zur Anpassung an die Vorgaben zu verwenden.«
Prof. Dr. Robert Rebhahn, EuZA 3/13