»Die Habilitation bietet nicht nur eine umfassende Abhandlung aller theoretischen Diskussionen und Fundierungen des Korruptionsunrechts. Sie bietet auch eine dezidierte, argumentativ überzeugende Kritik am Korruptions-Kernstrafrecht de lege lata. Durch die de lege ferenda Vorschläge bleibt die Habilitation nicht nur umfangreiches Nachschlagewerk mit sehr dezidiertem Literaturverzeichnis, sondern transportiert die Theorie in eine kriminalpolitische, zukunftsorientierte Neuausrichtung des Korruptionsstrafrechts.«
Prof. Dr. Anja Schiemann, KriPoZ 3/2020, 191