»Das Preis-/Leistungsverhältnis ist für diesen Kommentar hervorragend. Auch in Polizeidienststellen, die im Ordnungswidrigkeitenverfahren an der Basis der Ermittlungen tätig sind, finden in diesem Werk einen fachlich gelungenen und dabei praxisnahen Einstieg in eines der Hauptarbeitsgebiete polizeilicher Tätigkeit.«
Prof. Dr. jur. Dieter Müller, Die Polizei 3/2021, 136

»Mit der Neuauflage hat sich der Handkommentar als Standardwerk des Ordnungswidrigkeitenrechts etabliert.«
Prof. Dr. Diethelm Klesczewski, NZV 2020, 640

»Die Autoren geben neue Impulse im Rahmen der wissenschaftlichen Betrachtung und verhelfen im Behörden-, Beratungs- und Gerichtsalltag zu verständlichen Argumenten. Angesichts der sich immer wieder ändernden gesetzlichen Vorschriften im Ordnungswidrigkeitenbereich ist zu erwarten, dass sich dieser Handkommentar zu einem wertvollen Begleiter in der Praxis entwickeln kann.«
RAin Ursula Weigel, DAR 12/2020, 720

»Der Kommentar stellt insbesondere für Mitarbeiter der Veterinärbehörden im Rahmen der Ahndung und des Vollzugs eine detaillierte sowie kompakte Ausarbeitung des gesamten Gesetzes dar. Sie wurde selbst für Nichtjuristen äußerst verständlich aufbereitet. Abgerundet wird der Kommentar durch die Schnellübersicht zu zahlreichen Prüfungsschemata, die in sehr guter Weise durch die vorgegebenen Fragen eine schnelle Abwägung, ein Ermessen oder eine Entscheidung ermöglicht.«
Dr. Mirjam Jasper, RFL 11/2020, 394

Stimmen zur Vorauflage:

»macht den Handkommentar zum Ordnungswidrigkeitenrecht zu einer gelungenen Arbeitshilfe für den Praktiker und stellt eine rundum positive Ergänzung zu der bisherigen Literatur zum Ordnungswidrigkeitenrecht dar.«
RA Dr. Philipp Schulz-Merkel, FAVersR u FAVerkR, NZV 2017, 131

»Blum, Gassner und Seith haben sich mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht eine Rechtsmaterie gesucht, welche aufgrund der quantitativen Bedeutung und der extrem hohen Anzahl von Verwaltungsbehörden nur schwer zusammenzufassen ist. Umso erstaunlicher ist es, dass dies in derart kompakter Form gelungen ist und dennoch alle relevanten Problematiken ausreichend behandelt werden. Damit ist der Handkommentar zum Ordnungswidrigkeitengesetz nicht nur für den Einsteiger, sondern durchaus auch für den Experten im Ordnungswidrigkeitengesetz zu empfehlen.«
RA Dr. Philipp Schulz-Merkel, FAVerkR u FAVersR, NZV 2017, 131

»Es macht einfach Vergnügen, mit diesem Buch zu arbeiten... eine echte Bereicherung des juristischen Büchermarkts und auch vom Preis her sehr empfehlenswert.«
RA Wolfgang Nieberler, MAV-Mitteilungen 2017, 28

»an den Bedürfnissen der Praxis orientiert.«
RA Norbert Schneider, AGS 2017, III

»kann der neue Handkommentar allen Personen, die in Theorie und Praxis mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sind, also Studenten, Doktoranden, Hochschullehrern sowie den Praktikern in Justiz und Verwaltung, wärmstens empfohlen werden.«
Prof. Dr. Marin Paul Waßmer, Archiv für Kriminologie 2016, 152

»Der Anspruch der Herausgeber, einen "Praxiskommentar mit dogmatischem Anspruch" vorzulegen, wird die Kommentierung in vollem Umfang gerecht. Sie stellt eine wertvolle Bereicherung des Schrifttums zum OWiG dar und wird sicher zukünftig einen festen Platz innerhalb der Kommentarliteratur zum OWiG einnehmen.«
Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Schenke, NVwZ 2016, 1306

»Insgesamt ist das Werk für die polizeiliche Aus- und Fortbildung ebenso gut brauchbar wie als wichtiges Nachschlagewerk für die Polizeipraxis bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten. Auch das Preis-/Leistungsverhältnis ist im Vergleich zu andern Kommentaren stimmig. Dieser Kommentar wird hoffentlich alsbald in jeder gut sortierten Bibliothek einer größeren Polizeidienststelle zu finden sein«
Prof. Dr. jur. Dieter Müller, Die Polizei 2016, 244

»übersichtlich, auf dem aktuellsten Rechtsstand und praxisnah.«
Sebastian Felz, dierezensenten.blogspot.de 4/2016

»Die Stärke des Kommentars liegt eindeutig in seiner übersichtlichen Struktur und seinen vielfältigen Hilfestellungen, die dem Praktiker für seine tägliche Arbeit an die Hand gegeben werden. Zugleich ist das Werk aber auch bestens geeignet, Studierenden und Referendaren grundlegende Kenntnisse und wichtige Prüfungsstrukturen zu vermitteln.«
Prof. Dr. Jörg Eisele, NJW 2016, 1226

»eine echte Bereicherung des Literaturangebots zum Ordnungswidrigkeitenrecht.«
VRLG Dr. Matthias Quarch, SVR 2016, 80