»Die Herausgeber erklären, auch für die Neuauflage den ›Charakter des praxistauglichen Kommentars mit wissenschaftlichem Anspruch durchgängig bei(zu)behalten‹. Dieses Vorhaben ist geglückt. So werden auch bei dieser Fassung die Neuerungen ausführlich und verständlich dargestellt; der klare Schreibstil ermöglicht nach wie vor einen sehr guten Lesefluss und erleichtert der Leserschaft damit das Verstehen der komplexen Rechtsmaterie. Auch für diese 2. Auflage lässt sich abschließend festhalten, dass sie in ihrer detailgenauen Ausführung, kombiniert mit einer äußerst leserfreundlichen Handhabe, Rechtsanwälten und anderen Akteuren des Jugendmedienschutzes von großem Nutzen sein wird.«
Anke Soergel, mediendiskurs 2/2022

»Wie bereits die Erstauflage zeichnet sich auch das aktualisierte Werk vollumfänglich durch eine große Detailtiefe und Umfassung praxisrelevanter und medienregulatorisch bedeutsamer Fragestellungen aus. Wer sich im Bereich des Medienrechts intensiv mit Fragen des gesetzlichen Jugendmedienschutzes befassen muss, dürfte an dem von Prof. Roland Bornemann und Prof. Dr. Murad Erdemir herausgegebenen Werk kaum vorbeikommen. Aufgrund des Umfangs, der Detailtiefe und auch des gegebenen Raums für weitreichende, grundlegende Ausführungen zur komplexen Regulierungsstruktur des landesgesetzlichen Jugendmedienschutzes ist der Kommentar zum Staatsvertrag auch in der 2. Auflage ein großer Gewinn. Dem Werk ist weite Verbreitung zu wünschen.«
Professor Dr. Marc Liesching, MMR-Aktuell 15/2021

»Den Herausgebern gelingt ein praxistauglicher Kommentar mit wissenschaftlichem Anspruch.«
AJSFORUM 3/2021

Stimmen zur Vorauflage:

»Insgesamt stellt der Kommentar einen zuverlässigen und unverzichtbaren Ratgeber für alle dar, die sich mit dem JMStV beschäftigen. Dabei wendet er sich gleichermaßen an die Wissenschaft und Praxis. Alle Vorschriften werden zuverlässig, gründlich und praxisnah erläutert. Es handelt sich mithin um ein rundum gelungenes Werk, das nur nachdrücklich empfohlen werden kann.«
Prof. Dr. Dieter Dörr, DVBl 2018, 433

»Der novellierte Staatsvertrag ist zum 1. Oktober 2016 in Kraft getreten; der bereits 2017 erschienene Kommentar ist damit auf neuestem Stand. Beide Herausgeber sind in Wissenschaft und Praxis bestens ausgewiesene Kenner der Materie … (und) haben umfangreiche Partien der Kommentierung übernommen … Der positive Gesamteindruck des Werks gilt auch für die hier nicht ausdrücklich genannten Einzelkommentierungen. Rechtsprechung und Schrifttum werden umfassend nachgewiesen. Der benutzerfreundliche Kommentar genügt gleichermaßen praktischen wie wissenschaftlichen Erfordernissen, seine Anschaffung kann uneingeschränkt empfohlen werden.«
Prof. Dr. Christoph Degenhart, K&R 4/2018, VIII

»Insgesamt stellt der neue Kommentar nicht nur mit Blick auf den 19. RfÄndStV eine erhebliche Bereicherung des bisherigen jugendschutzrechtlichen Schrifttums dar. Die Erläuterungen sind für alle Rechtsanwender mit Bezug zu jugendmedienschutzrechtlichen Fragen im Rundfunk und Telemedienbereich uneingeschränkt zu empfehlen. Dem Werk ist eine weite Verbreitung zu wünschen.«
Prof. Dr. Marc Liesching, MMR 2017, VII

»Der Verfasser dieser Rezension, der unmittelbar an der Ausarbeitung des 19. RfÄStV beteiligt war, ist den Herausgebern zu großem Dank verpflichtet ... Mit Bornemann/Erdemir liegt ein rundum gelungenes Werk vor, welches in anschaulicher, gut strukturierter und an den richtigen Stellen kritischer Weise sehr zeitnah eine Kommentierung des jetzt geltenden Rechts liefert.«
MinR Dr. Matthias Knothe, AfP 2017, 275-276

»Resümierend lässt sich festhalten, dass das Werk insbesondere durch seine Aktualität, seine Ausführlichkeit und seine äußerst benutzerfreundliche Handhabe besticht. Mit seinem inhaltlichen Zuschnitt und seiner verständlichen Schreibweise wird es sowohl Rechtsanwälten, Justiziaren und Gerichten als auch Regulierungsinstitutionen und wissenschaftlichen Einrichtungen, wie von den Herausgebern angestrebt, ›gute Dienste leisten‹.«
Anke Soergel, Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen, tv diskurs 2017, 102

»Standardkommentar und unentbehrliches Werk für die tägliche Arbeit im Recht des Jugendmedienschutzes.«
Dr. Sabine Mader, Jugendschutzbeauftragte des BR, JMS-Report 2017, 12

»ein nahezu unersetzbares Werk für alle, die sich in der Praxis tagtäglich mit dem Jugendmedienschutz beschäftigen... eine wertvolle Handreichung«
RAin Nicola Lamprecht-Weißenborn, ZUM 2017, 87