»Angesichts der umfassenden und anschaulichen Rechtsanalyse des Schutzguts der öffentlichen Ordnung, die der Autor leistet, wundert es nicht, dass die erste und zweite Auflage dieses ursprünglich als Dissertation veröffentlichten Werkes vergriffen waren und eine aktualisierte Neuauflage nötig wurde. Weil ein Kernbegriff des Gefahrenabwehrrechts einer derart gründlichen Untersuchung unterzogen wird, weit über den Tellerrand der üblichen Begriffsanalyse hinaus, und noch dazu aktuelle Entwicklungen in den Blick genommen werden, kommt dem Werk zu Recht ein Platz in den verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Bibliotheken zu.«
Staatsanwalt Dr. Tobias Siefer, NJ 10/2020, 238

»Es ist ein untrügliches Zeichen für den Mehrwert, den eine Dissertation dem breiten Publikum bietet, wenn sie – selten genug – in zweiter Auflage erscheint. Dass dies erst recht gilt, wenn noch eine dritte Auflage folgt, belegt das hier besprochene Werk von Baudewin – und zwar ganz unabhängig davon, dass sein Thema seit der Erstauflage laufend an Aktualität gewonnen hat.«
Richter Dr. Max Vogel, NWVBl. 10/2020, 440

»Die Lektüre von Baudewins Buch kann jedem, der sich vertieft mit versammlungsrechtlichen Fragen beschäftigt, uneingeschränkt ans Herz gelegt werden. Dabei genügt das Werk nicht nur rechtswissenschaftlichen Ansprüchen, sondern es besticht vor allem - wie eingangs bereits festgestellt - durch seine hohe Praxistauglichkeit. ›Das Buch ist als Nachschlagewerk gedacht, aber auch als Hilfe für den Praktiker‹, schreibt Baudewin in seinem Vorwort. Als Praktiker an einer bayerischen Versammlungsbehörde kann der Rezensent bestätigen, dass Baudewin diesem Anspruch vollauf gerecht wird.«
RegDir Dr. Alfred Scheidler, vr 8/2020, 282

»Die umfangreiche Kasuistik in Bezug auf gegen die öffentliche Ordnung verstoßende Erscheinungsformen durch eine Versammlung bzw. innerhalb einer Versammlung, etwa durch das Tragen von Symbolen und Uniformen, sowie die Eingriffsmöglichkeiten machen das Buch zu einem äußerst hilfreichen Nachschlagewerk nicht nur für mit Versammlungsrecht befasste Ordnungs- und Polizeibehörden sowie Rechtsanwälte, sondern auch für die Lehre.«
RiOLG Ulrich Drews, NVwZ 8/2020, 534

Stimmen zu den Vorauflagen:

»Zusammenfassend lässt sich sagen, dass dieses Buch viele unterschiedliche Themen behandelt und aufgeworfene inhaltliche Fragen sehr zufriedenstellend beantwortet. Das Buch ist nicht nur inhaltlich, sondern auch vom Aufbau gelungen; der Autor pflegt eine sehr verständliche Sprache und versteckt sich nicht hinter Worthülsen. Die Randnummern in Verbindung mit einem sehr ausführlichen Stichwortverzeichnis lassen den Leser Einzelheiten schnell und unkompliziert finden.«
RiLG Petra Gundlach, DVBl 2014, 1520
»sehr gut aufbereitet, durchdacht und übersichtlich gestaltet. Die Sprache ist klar, die Lesbarkeit durch Stichwortverzeichnis und Randnummern noch erhöht. Das Buch kann jedem, der sich in Theorie oder Praxis auch nur mit einem der oben genannten Themen beschäftigt oder beschäftigen muss, uneingeschränkt empfohlen werden.«
Johannes Osthoff, NordÖR 11/2014

»Das Werk darf in keiner Bibliothek fehlen. Den Fachdienststellen ist es als Entscheidungshilfe sehr zu empfehlen.«
Marcello Baldarelli, FHöV Aktuell Juli 2014

»liefert wertvolle Denkanstöße.«
Dr. Madeleine Weskott, GewArch 5/2012, 224

»Die Lektüre von Baudewins Arbeit kann jedem, der sich vertieft mit versammlungsrechtlichen Fragen beschäftigt, uneingeschränkt ans Herz gelegt werden.«
ORR Dr. Alfred Scheidler, DÖV 2009, 124

»kann allen, die sich mit dem Versammlungsgesetz oder Anwendungsfällen der öffentlichen Ordnung beschäftigen (müssen), uneingeschränkt empfohlen werden. Das Werk von Christian Baudewin weist eine hohe Praxisrelevanz auf. Immer wieder müssen sich Behörde und Gerichte mit extremistischen Versammlungen ›herumplagen‹. Vor dem Hintergrund der immer weiter voranschreitenden Globalisierung und ihren Folgen für die Gesellschaft wird sich zudem die Bedeutung eines Schutzguts wie der öffentlichen Ordnung eher noch verstärken - und damit auch die Bedeutung dieses Buches als Leitfaden für die Praxis.«
RA Dr. Franz-Johann Becker, Verwaltungsrundschau 6/2009, 215

»Der Arbeit gebührt das Verdienst, die öffentliche Ordnung als Eingriffsreserve umfassend auszuleuchten und allen Rechtsanwendern damit eine nützliche Handreichung zu liefern.«
Dr. Norbert Janz, NWVBl 10/2007, 412