»Abschließend sei jeder Person, die um einen raschen, mit System geleiteten Zugriff auf zentrale Fragen vieler Sektoren des Strafrechts iwS nebst Gesetzes- und Normzusammenhängen und entsprechende Orientierung bei der Auslegung bemüht ist, die Nutzung des Handkommentars auch in 5. Auflage nur ans Herz gelegt.«
Prof. Dr. Mathias Hütwohl, NJW 2022, 674

»Für die Strafverteidigung im Verkehrsrecht findet man in diesem Handkommentar den Zugang zu den typischen notwendigen Problemen, wie z. B. die gerade für das Verkehrsstrafrecht wichtigen Fragen der ordnungsgemäßen Identifizierung mit der Kommentierung zu § 58 Abs. 2 StPO bzw. Entnahme der Blutprobe und die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis mit den §§ 81 a, 111 a StPO. Dasselbe gilt für das materielle Recht; es werden die klassischen Verkehrsdelikte mit den §§ 142, 315 c, 316, 315 d StGB dargestellt und kommentiert. Der Umfang der Kommentierungen, so die subjektive Auffassung des Rezensenten, entspricht dabei der eines Handkommentars. Dabei gefällt dem Rezensenten wegen der Gewichtung, des Umfangs und der vielen Hinweise auf Rechtsprechung insbesondere die Darstellung der sehr praxisrelevanten §§ 316, 142 StGB. Fazit ist, dass der NOMOSKommentar Gesamtes Strafrecht seinen Anspruch mehr als erfüllt, denn als Strafrechtler:in muss man eben nur ein kompaktes Gesamtwerk mit sich führen bzw. man kann auf ein einzelnes Werk online zugreifen, um einen Zugang zu den klassischen Problemen des Verkehrsrecht zu erhalten.«
RA Carsten Staub, FAStrafR, NZV 2022, 182

»Das Werk ist vor allem für Richter, Staatsanwälte und Polizeibeamte eine lohnenswerte Anschaffung. Strafrechtswissenschaftler werden gleichermaßen von der Aktualität seines Inhalts profitieren.«
Prof. Dr. Michael Soiné, Archiv für Kriminologie 5-6/2022

»Gesetzesstand der 5. Auflage ist das Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021 (BGBl.I S. 2099), das noch nach ihrem Redaktionsschluss in den Text eingearbeitet werden konnte - eine redaktionelle Glanzleistung. Nach Inhalt und Aufmachung steht die 5. Auflage in der Tradition ihrer Vorgänger und ist damit in der Praxis bewährt und willkommen. Die berufliche Vielfalt ihrer Autoren prägt ihren gleichermaßen wissenschaftlichen und praktischen ausgerichteten Charakter. Die Kommentierung im Einzelnen ist sprachlich und inhaltlich prägnant, durch Rechtsprechung und Literatur verantwortlich belegt. Fettdruck im Text hilft dem Nutzer bei seiner Orientierung. Nicht allein vom Umfang ein opus magnum.«
Dr. Klaus Dau, NZWehr 2/2022

»Das Konzept des Kommentars ist überzeugend, er ist für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen brauchbar und auf der Höhe der Zeit, wofür ich als letztes Beispiel die Corona-Schutzmaßnahmen für die Hauptverhandlung im Rahmen des § 176 GVG gesucht und in Rn. 4 gefunden habe. Aus meiner Sicht ist das Werk eine klare Empfehlung gerade für die strafrechtliche Praxis.«
RAG Dr. Benjamin Krenberger, dierezensenten.blogspot.com Januar 2022

Stimmen zu den Vorauflagen

»Für diejenigen, die sich einen schnellen und fundierten gesetzübergreifenden Zugang zu strafrechtlichen Problemfeldern verschaffen wollen, kann der Handkommentar nur empfohlen werden.«
Prof. Dr. Jens Puschke, NJW 2018, 216

»Mit dem Band dürften 90 % des durchschnittlichen Bedarfs an Arbeitshilfen der täglichen Praxis abgedeckt sein. Neben diesem ohnehin gewaltigen Stoff wird die Nutzung des Bandes noch einmal durch eine im Preis enthaltenen Online-Version des Handkommentars ergänzt. Auf alle zitierten Entscheidungen wird verlinkt, sodass diese in Volltext und Leitsätzen zur Verfügung stehen.«
Hasso Lieber, RohR 2017, 156

»Nach diesem Handkommentar bedarf es keiner weiteren Investition in strafrechtliche Kommentare, da das gesamte studienrelevante Strafrecht überzeugend, tiefgründig und verständlich abgedeckt wird.«
fsr-jura.uni-jena.de 1/2018

»schafft die Herausforderung, in einem Band einen Überblick über das gesamte deutsche Strafrecht zu bieten, hervorragend und bleibt keineswegs an der Oberfläche«
Prof. Dr. Alois Birklbauer, JSt 2017, 511

»Lobenswert ist, dass auch dieser Auflage wieder ein Schlüssel für eine kostenlose Online-Nutzung des Kommentars beiliegt. Mit diesem Code kann der gesamte Buchtext mitsamt Verlinkung auf die darin zitierten Gesetze und Entscheidungen abgerufen werden... kann weiterhin bedingungslos empfohlen werden... Allen, die zu diesem Werk beigetragen haben, sei deshalb an dieser Stelle gedankt.«
RA Wolfgang Nieberler, MAV-Mitteilungen 8-9/17

»Besonders hilfreich für die Praxis sind konkrete Tipps im Unterpunkt ›Prozessuales‹... Strafrichter, Staats-, Amts- und Rechtsanwälte können ihn mit großem Gewinn nutzen und gut mit in Sitzungen nehmen. 148 € kann man als Strafjurist schwerlich besser anlegen.«
Dr. Dieter Rohnfelder, Archiv für Kriminologie 2017, 69

»ein gelungenes Werk.«
Prof. Dr. Frank Zieschang, KriPoZ 4/17

»›Gesamtes Strafrecht‹ ist damit uneingeschränkt jedem Praktiker für die tägliche Arbeit zu empfehlen.«
RiAG Carsten Krumm, dierezensenten.blogspot.de 6/2017

»werden die didaktischen und pragmatischen Vorzüge der integrierten Kommentierung sachlich zusammenhängender Normen schnell deutlich und man fragt sich, warum dies nicht schon früher erfolgt ist. Für den Polizeipraktiker ist nach wie vor der große Vorteil, dass er in einem Band zu (fast) allen Problemen des polizeilichen Alltags entsprechende Kommentierungen findet. Daher sollten tatsächlich alle Polizeidienststellen diesen Kommentar erwerben und an (für die Mitarbeiter) gut sichtbarer Stelle bereit halten.«
Thomas Feltes, polizei-newsletter.de August 2014

»Die Idee einer gesetzesübergreifenden Kommentierung in einem Buch hat Charme und wirkt durchaus arbeitserleichternd.«
RiAG Dr. Axel Deutscher, StRR 2/14

»Dieser Kommentar wurde von Praktikern für die Praxis geschrieben und erfüllt seinen Zweck dabei einwandfrei... Eine gelungene Neuauflage.«
Dr. Benjamin Krenberger, www.amazon.de September 2013

»sehr empfehlenswert.«
www.juralit.com September 2013

»In der Praxis ist der Nomos Kommentar zum gesamten Strafrecht ein echtes Highlight.«
www.fachbuchkritik.de November 2013

»ein absolutes Muss für jeden Strafrechtspraktiker... Insbesondere der Verkehrsstrafrechtler wird dankbar für diesen Kommentar sein, da es ihm hervorragend gelingt, die gerade im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht in vielen verschiedenen Gesetzen sehr verstreuten Vorschriften in einem Kommentar unterzubringen.«
RA Stefan Busch, www.dierezensenten.blogspot.de Oktober 2013

»findet man zu allen wichtigen Fragen des Strafrechts in diesem Werk geeignete und profunde Antworten.«
Dr. Benjamin Krenberger, StraFo 9/13

»Der Rezensent geht seit einiger Zeit "einbändig" in Hauptverhandlungen und hatte bislang noch keinen Grund, diese Entscheidung zu bedauern... In der Kanzlei wird nun aber sicher ein guter Teil der Arbeit mit dem Werk online erfolgen; gerade die Verlinkung mit den zitierten Normen und Entscheidungen dürfte eine wesentliche Arbeitserleichterung und mehr Sicherheit bieten... uneingeschränkt empfohlen.«
RA Wolfgang Nieberler, MAV-Mitteilungen Oktober 2013

»ein echter Kauftipp für Praktiker im Strafrecht.«
www.juraplus.de Juni 2011

»ist das Werk...geradezu prädestiniert für die Sitzungsvertretung in Strafsachen...Die Kommentierungstiefe kann über weite Strecken mit derjenigen der beiden Marktführer "Meyer-Goßner" und "Fischer" mithalten und muss sich rein aus Platzgründen an der einen oder anderen Stelle auf Verweise beschränken. Auch an Aktualität ist der Kommentar kaum zu überbieten...In der fachlich fundierten Kommentierung finden sich streckenweise echte "Sahnestücke"...Den einmonatigen Praxistest hat der Kommentar ohne Probleme überstanden.«
RiLG Dr. Florian Kienle, NJW 12/09

»Das Werk hilft, Zusammenhänge zu erkennen und Fälle zu lösen. Es hilft ferner, Risiken und Handlungsoptionen zu erkennen, um seine Verteidigung sodann darauf einzustellen.«
RA Dr. Carsten Wegner, FA StrafR, StraFo 4/09

»Der Handkommentar enthält die wichtigsten Erläuterungen zum "gesamten Strafrecht" in einem Werk und ist daher besonders praxistauglich. Der Kauf lohnt sich!«
Denise Kühn, www.jurawelt.com April 2009

»ist der hier vorgestellte bemerkenswerte neue Kommentar es wert, angeschafft zu werden. Es macht Spaß mit ihm zu arbeiten, er gibt dem aufgeschlossenen Leser neue Impulse und bringt auch andere Auffassungen als die "üblichen Verdächtigen", mit denen man vielleicht den Tatrichter überraschen und zum Nachdenken bringen oder gar später in der Revision punkten kann. Abschließend sei diesem Werk der Wunsch mit auf den Weg gegeben, eine gute Aufnahme in Praxis und Wissenschaft zu erfahren.«
RA Dipl.-Kfm. Wolfgang Nieberler, MAV-Mitteilungen April 2009

»ein Werk mit hohem Nutzen für Anwälte, Staatsanwälte und Richter.«
RA Wolfgang Ferner, FA StrafR und FA VerkR, SVR 3/09

»Inhaltlich besticht das sowohl durch seine Aktualität als auch durch die konsequente Einbeziehung höchstgerichtlicher Judikatur...ein äußerst empfehlenswerter und wertvoller Arbeitbehelf.«
Ass.-Prof. Dr. Ingrid Mitgutsch, JSt Journal für Strafrecht, 5/08

»verhilft im Beratungsalltag schnell und sicher zu überzeugender Argumentation.«
Kammerrundschreiben RAK Mecklenburg-Vorpommern 3/08

»Dieser Kommentar ist nicht nur für die spätere Praxis geeignet, sondern dient bereits im Studium der Vertiefung der wichtigsten Themen und dem Verständnis der Gesamtstruktur des Strafrechtssystems.«
Amer Issa, Law Zone 2/08

»Die Kommentierungen im einzelnen zeigen, dass die Rechtsprechung sehr dicht aufgearbeitet worden ist. Auch die Literatur wird sehr eingehend dokumentiert, so dass der Band auch für das Studium interessant ist. Die Kommentierungen bewegen sich dabei auf einem ausgezeichneten Niveau, wie dies angesichts der Auswahl der hochqualifizierten Bearbeiter auch nicht anders zu erwarten war...bietet eine interessante Alternative.«
www.juralit.com, Dezember 2008

»Der Kommentar erleichtert dem Praktiker die Arbeit; dem Studenten hilft er die Gesamtstruktur des Strafrechtssystems von Anfang an zu verstehen...Dieser Handkommentar sollte in einer auf Strafrecht ausgerichteten Kanzlei nicht fehlen.«
RA Elmar Laubenheimer, www.competence-site.de, September 2008

»muss man diesem Werk ganz klar Respekt zollen und eingestehen, dass hier eine Vielzahl von Autoren sehr gute und pragmatische Arbeit geleistet hat. Auf diese Weise ist ein Kommentar entstanden, der tatsächlich in der Praxis vorhandene Denkverknüpfungen abbildet und ohne zusätzliches Nachschlagen eine effektive Recherche ermöglicht...Gerade die oft komplex nachzuvollziehenden Zusammenhänge zwischen materiellem Recht und Prozessrecht bei Entscheidungen zur Bewährung sowie zu Maßregeln der Besserung und Sicherung werden souverän dargestellt und verknüpft...hoher praktischer Anspruch...vor allem der assoziative Aspekt der Darstellung bietet dem Leser unbestreitbare Vorteile und Effizienzreserven.«
Dr. Benjamin Krenberger, Neue Justiz 9/08

»Der Handkommentar enthält die wichtigsten Erläuterungen zum "gesamten Strafrecht" in einem Werk und ist daher besonders praxistauglich. Der Kauf lohnt sich!«
Denise Kühn, www.jurawelt.com April 2009

»ist das Werk...geradezu prädestiniert für die Sitzungsvertretung in Strafsachen...Die Kommentierungstiefe kann über weite Strecken mit derjenigen der beiden Marktführer "Meyer-Goßner" und "Fischer" mithalten und muss sich rein aus Platzgründen an der einen oder anderen Stelle auf Verweise beschränken. Auch an Aktualität ist der Kommentar kaum zu überbieten...In der fachlich fundierten Kommentierung finden sich streckenweise echte "Sahnestücke"...Den einmonatigen Praxistest hat der Kommentar ohne Probleme überstanden.«
Dr. Florian Kienle, Richter, NJW 12/09

»Das Werk hilft, Zusammenhänge zu erkennen und Fälle zu lösen. Es hilft ferner, Risiken und Handlungsoptionen zu erkennen, um seine Verteidigung sodann darauf einzustellen.«
RA Dr. Carsten Wegner, FA StrafR, StraFo 4/09

»ist der hier vorgestellte bemerkenswerte neue Kommentar es wert, angeschafft zu werden. Es macht Spaß mit ihm zu arbeiten, er gibt dem aufgeschlossenen Leser neue Impulse und bringt auch andere Auffassungen als die "üblichen Verdächtigen", mit denen man vielleicht den Tatrichter überraschen und zum Nachdenken bringen oder gar später in der Revision punkten kann. Abschließend sei diesem Werk der Wunsch mit auf den Weg gegeben, eine gute Aufnahme in Praxis und Wissenschaft zu erfahren.«
RA Dipl.-Kfm. Wolfgang Nieberler, MAV-Mitteilungen April 2009

»ein Werk mit hohem Nutzen für Anwälte, Staatsanwälte und Richter.«
RA Wolfgang Ferner, FA StrafR und FA VerkR, SVR 3/09

»Die Kommentierungen im einzelnen zeigen, dass die Rechtsprechung sehr dicht aufgearbeitet worden ist. Auch die Literatur wird sehr eingehend dokumentiert, so dass der Band auch für das Studium interessant ist. Die Kommentierungen bewegen sich dabei auf einem ausgezeichneten Niveau, wie dies angesichts der Auswahl der hochqualifizierten Bearbeiter auch nicht anders zu erwarten war...bietet eine interessante Alternative.«
www.juralit.com, Dezember 2008

»sehr empfehlenswert.«
www.juralit.com September 2013

»In der Praxis ist der Nomos Kommentar zum gesamten Strafrecht ein echtes Highlight.«
www.fachbuchkritik.de November 2013

»ein absolutes Muss für jeden Strafrechtspraktiker... Insbesondere der Verkehrsstrafrechtler wird dankbar für diesen Kommentar sein, da es ihm hervorragend gelingt, die gerade im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht in vielen verschiedenen Gesetzen sehr verstreuten Vorschriften in einem Kommentar unterzubringen.«
RA Stefan Busch, www.dierezensenten.blogspot.de Oktober 2013

»findet man zu allen wichtigen Fragen des Strafrechts in diesem Werk geeignete und profunde Antworten.«
RA Dr. Benjamin Krenberger, StraFo 9/13

»Der Rezensent geht seit einiger Zeit "einbändig" in Hauptverhandlungen und hatte bislang noch keinen Grund, diese Entscheidung zu bedauern... In der Kanzlei wird nun aber sicher ein guter Teil der Arbeit mit dem Werk online erfolgen; gerade die Verlinkung mit den zitierten Normen und Entscheidungen dürfte eine wesentliche Arbeitserleichterung und mehr Sicherheit bieten... uneingeschränkt empfohlen.«
RA Wolfgang Nieberler, MAV-Mitteilungen Oktober 2013

»ein echter Kauftipp für Praktiker im Strafrecht.«
www.juraplus.de Juni 2011