»nimmt am gegenwärtigen Stand zurecht kritischen Anstoß und kann zugleich Anstoß für den Gesetzgeber sein, sich der Materie einmal neu und grundsätzlich anzunehmen und den kasuistischen Flickenteppich in ein dogmatisch solide gesponnenes Flechtwerk zu verwandeln.«
Prof. (em) Dr. Dr. h.c. Thomas Hillenkamp, StV 11/2021, 762