&raquoMan kann den Fleiß der Verf. nur bewundern. Mit ihrer Arbeit eröffnet sie uns den Zugang zum Urheber- und Wahrnehmungsrecht einer ganzen Region. Den dortigen Verwertungsgesellschaften erweist sie mit ihrer systematischen und rechtsvergleichenden Erörterung in der Tat einen Dienst. So ist die Arbeit insgesamt verdienstvoll zu nennen.&laquo
Prof. Dr. Karl Riesenhuber, UFITA 2016, 293