»Man kann den Fleiß der Verf. nur bewundern. Mit ihrer Arbeit eröffnet sie uns den Zugang zum Urheber- und Wahrnehmungsrecht einer ganzen Region. Den dortigen Verwertungsgesellschaften erweist sie mit ihrer systematischen und rechtsvergleichenden Erörterung in der Tat einen Dienst. So ist die Arbeit insgesamt verdienstvoll zu nennen.«
Prof. Dr. Karl Riesenhuber, UFITA 2016, 293