»›Der Ostendorf‹ darf mit Fug und Recht als der JGG-Kommentar schlechthin bezeichnet werden. An welcher Stelle man den Kommentar auch immer zu Rate zieht - er lässt den Leser nie ohne Anregung zur (eigenen) Entscheidungsfindung, und sei es durch den Widerspruch zur dargelegten Auffassung. Die Autoren bieten keine Kochrezepte an im - auch in der Rechtspflege - um sich greifenden Copy-and-paste-Denken, sondern Orientierungshilfen auf der Suche nach individuellen und situationsorientierten Lösungen.«
Hasso Lieber, RohR 4/2021

»darf auf keinem Praktikertisch fehlen... besticht der Ostendorf mit seiner Fähigkeit, nicht nur schnelle Antworten auf eilige Fragen zu geben, sondern dieselben auch aus mehreren Blickwinkeln zu beleuchten und in einen Kontext zu stellen, der dem vertieften Verständnis hilfreich ist. Damit ist und bleibt der neue Ostendorf aus Praktikersicht eine unbedingte Bereicherung des Arbeitswerkzeuges. Neben dem Grundgeschäft der Standardkommentierung setzt er Denkanstöße, merkt kritisch an, gibt Hinweise auf weitergehende Problematiken, bietet Lösungsmöglichkeiten und setzt sich aus dem Blickwinkel des Jugendstrafrechts aktiv mit den gesellschaftspolitischen und justiziellen Entwicklungen unserer Zeit auseinander.«
RiAG Maria Kleimann, ZJJ 1/2022

»Mit der 11. Auflage des Kommentars von Ostendorf wurde ein weiterer Meilenstein gesetzt in der Auseinandersetzung mit der Frage, wie mit Jugendlichen und Heranwachsenden im Jugendstrafverfahren auch und gerade vor dem Hintergrund unseres Rechtsstaatsprinzips umgegangen werden sollte.«
Prof. Dr. Thomas Feltes, polizei-newsletter.de Juli 2021

Stimmen zu den Vorauflagen

»uneingeschränkt zu empfehlen... besticht der Ostendorf durch den eingängigen Aufbau und die Unterscheidung von Kontextdarstellung und direkter Kommentierung.«
RiAG Maria Kleimann, ZJJ 2016, 419

»uneingeschränkt zu empfehlen.«
Prof. Dr. Heinz Cornel, NK 2016, 447

»herausragende Stellung«
Prof. Dr. Thomas Feltes, polizei-newsletter.de 7/2016

»Die Kommunen (für die Schöffenwahl), die Einstellungsbehörden (bei der Auswahl junger Richter), die Präsidien (für die Geschäftsverteilung) und die Behördenleitungen (bei der Beachtung der Fortbildung) sollten diesen Kommentar als ihren ständigen Wegbegleiter zur Hand haben.«
Hasso Lieber, RohR 2016, 37

»Der Kommentar...ist sehr empfehlenswert, um das deutsche Jugendstrafrecht zu verstehen. Das Buch ermöglicht einen Überblick und eine tiefere Einsicht in die jeweiligen Vorschriften des JGG, die Einsicht in die Rechtsdogmatik sowie in die gesellschaftliche Kontextualisierung des Gesetzeswerkes.«
Prof. Dr. Klaus Kraimer, socialnet.de 6/2016

»ein sehr gelungener Kommentar, den man schon im Studium zu Rate ziehen kann.«
RA Sebastian Gutt, FAVerkR, dierezensenten.blogspot.de 2/2016

»Auch der neue Ostendorfist daher sowohl als Lehrbuch wie auch Kommentar für die im Kontext des JGG arbeitenden Fachkräfte in der Jugendhilfe sehr zu empfehlen.«
JAmt 2/13

»Der Kommentar ist Jugendrichtern, Jugendstaatsanwälten und Strafverteidigern nachdrücklich zu empfehlen, ebenso Mitarbeitern der Jugendgerichtshilfe und Bewährungshelfern.«
Dr. Dieter Rohnfelder, Archiv für Kriminologie 5-6/13

»Klassiker... uneingeschränkt empfehlenswert.«
Dr. Heiko Artkämper, StRR 4/13

»kann ich diesen Kommentar auch in der Neuauflage nur empfehlen und zwar von Beginn des Studiums an bis hinein in die tägliche Praxis.«
RAG Dr. Benjamin Krenberger, www.dierezensenten.blogspot.de Mai 2013

»Auch mit der aktuellen Auflage behauptet der "Ostendorf" seinen Rang als führender Kommentar zum JGG.«
Prof. Dr. J. Vahle, DVP 4/10

»Insgesamt handelt es sich bei dem Kommentar um eine gute Mischung von rechtsdogmatischer Auseinandersetzung mit den jeweiligen Vorschriften des JGG, kriminalpolitischer Einschätzung und Bewertung und Überlick über rechtstatsächliche Entwicklungen. Der Kommentar von Ostendorf ist jedem zu empfehlen, der einen ersten Einstieg oder auch mehr zu bestimmten Problemen des Jugendstrafrechts sucht.«
Prof. Dr. Thomas Feltes, www.polizei-newsletter.de Februar 2010

»uneingeschränkt zur Anschaffung zu empfehlen.«
Birgit Hoffmann, Recht und Psychiatrie 4/09, zur 8. Auflage 

»Die Rezension der 8. Auflage eines Standardkommentars birgt die Gefahr von Redundanz. Gleichwohl ist vorliegend mit Anerkennung nicht zu sparen. Auch die 8. Auflage des Kommentars zum Jugendgerichtsgesetz durch Ostendorf ist ein Markenzeichen...Für den mit dem Jugendstrafrecht befassten Strafjuristen ist die Bearbeitung Ostendorfs Pflichtlektüre.«
Dr. Gerson Trüg, RA u FAStrafR, StraFo 11/09, zur 8. Auflage 

»kommentiert das Recht, nicht nur durch die Darstellung der rechtlichen Lage, sondern auch durch die kritische Einschätzung des tatsächlichen und politischen Umfelds sowie der historisch nachvollziehbaren Genese der einzelnen Vorschriften. Man kann durchaus behaupten, dass der Ansatz dieses Kommentars dem Leser ein besseres, vollkommeneres Bild der Materie verschafft, als wenn er sich lediglich von der rein rechtlichen Seite dem Jugendstrafrecht nähern würde. Diesen Kommentar muss man also zur Lektüre regelrecht nutzen, nicht nur zum bloßen Nachschlagen. Es lohnt sich!«
Dr. Benjamin Krenberger, www.studjur-online.de November 2009, zur 8. Auflage 

»Der "Ostendorf" setzt...durch die umfassende Darstellung des JGG zusammen mit den kriminologischen Hintergründen Maßstäbe.«
Deutsche Polizei 10/09, zur 8. Auflage

»Dieser Kommentar ist für den Praktiker im Jugendstrafrecht eine verlässliche Stütze und bietet dank der engagierten und umsichtigen Ausführungen des erfahrenen Autors mehr als nur die bloße Erläuterung rechtlicher Vorkommnisse. Gerade die Einbettung in den gesellschaftlichen und politischen Kontext macht die Lektüre des Kommentars wertvoll.«
Dr. Benjamin Krenberger, NJ 4/07, zur 7. Auflage
»Ostendorfs Kommentar ist ein Highlight in der Literatur zum Jugendstrafrecht.«
Horst Viehmann, DRiZ 2/03

»Die derzeit umfassendste Darstellung des Jugendstrafrechts, die nicht nur als Großkommentar für den Praktiker, sondern auch als Lehrbuch gut zu gebrauchen ist.«
Dr. Erardo Cristoforo Rautenberg, NJ 12/98
»Gehört dieser Kommentar zu den Standardwerken im Bereich des Jugendstrafrechtes. Unverzichtbares Hilfsmittel.«
Dipl.-Rechtspfleger (FH) Bernd Zeitler, Rechtspfleger 3/04
»Diesen Kommentar zum Jugendgerichtsgesetz braucht man eigentlich nicht mehr vorzustellen. Auf einem hart umkämpften Markt hat sich der Ostendorf gegen eine starke Konkurrenz anderer Kommentare zur gleichen Materie mehr als behauptet.«
PD Dr. Frank Neubacher, M. A., Goltdammer´s Archiv für Strafrecht 2005