»Ein wichtiges Werk insbesondere für Praktiker, die sozialrechtliche Verfahren vorbereiten, begleiten und führen.«
Jeannette Breitkopf-Schönhauser, SRa 2021, 63

»ein praxisgerechtes Werk, das von Richtern und anderen Mitarbeitern der Gerichte, von Behörden und auch von RAen gern für ihre praktische Arbeit herangezogen wird.«
VRiLG a.D. Heinz Hansens, RVGreport 12/2020, 453

»Auch in der Neuauflage ist der von Berchtold herausgegebene Handkommentar zum SGG ein konzeptionell ausgereifter und überzeugender Kommentar, der übersichtlich gestaltet und gut gegliedert ist. Er stellt die Möglichkeiten, aber auch Grenzen des Verfahrens für alle Beteiligten klar und verständlich dar und bietet eine profunde Bestandsaufnahme der aktuellen Praxis des Sozialgerichtsprozesses auf dem Stand von Juli 2020. Mit ihm wurde ein konzeptionell überzeugendes und praxisgerechtes Werk für die Sozialgerichtsbarkeit, die Anwaltschaft, aber auch für die juristische Beratungspraxis bei Sozialverbänden und Behörden vorgelegt, der dieses Rechtsgebiet beratungssicher für die Praxis erläutert.«
Ursula Kickl, Stadt und Gemeinde 3/2021

»Das Werk ist auf der Höhe der Zeit und berücksichtigt bereits die speziellen Verfahrensregelungen des neuen § 211 SGG (Videokonferenzen bei „epidemischer Lage von nationaler Tragweite“) durch das Sozialschutz-Paket II anlässlich der COVID-19-Pandemie. Bei der Online-Version öffnet sich dabei sogar – sofern der Anwender es zulässt – eine Worddatei mit dem entsprechenden Formulierungsvorschlag. All das verschafft dem Kommentar auch in der 6. Auflage einem Stammplatz auf dem Schreibtisch des Rezensenten (und ein Lesezeichen für die Online-Version).«
Harald Meyer, rvaktuell.de September 2021

»Die Kommentierungen bewegen sich durchweg auf einem sehr hohen Niveau, ohne in eine unverständliche Mengenerweiterung der komplexen Materie abzugleiten. Im Gegenteil: Die komplexgerechte Darstellung begegnet, gepaart mit einer schlüssigen und nachvollziehbaren Sprache sowie mit einer versierten und prononcierten eigenen Meinung der Autoren, den Anforderungen der fachlich orientierten Leserschaft. Der o. g. Zielgruppe des Werkes ist dringend anzuraten, diesen sachverständigen, meinungsstarken und trotz seines Umfanges immer noch handlichen Kommentar unbedingt anzuschaffen.«
Hans-Joachim Dörbandt, socialnet.de Februar 2021

»Weitere Schwerpunkte bestehen bei dem Berufungsverfahren, der Nichtzulassungsbeschwerde mit allen wichtigen Praxisfragen, dem Revisionsverfahren und den Besonderheiten des einstweiligen Rechtsschutzes im Sozialgerichtsprozess sowie Kostenfragen. Die Darlegungen sind dabei durchaus detailliert und sprechen alle wichtigen prozessualen Konstellationen mit ihren Bezügen zum materiellen Sozialrecht an. Besonders hervorzuheben sind die Ausführungen zum Sachverständigengutachten. Die 6. Auflage bietet eine profunde Bestandsaufnahme der aktuellen Praxis des Sozialgerichtsprozesses auf dem Stand von Juli 2020.«
RA Ralf Hansen, juralit.online November 2020

Stimmen zu den Vorauflagen:

»ein vorzüglicher Begleiter in der täglichen Praxis.«
Harald Mayer, RVaktuell 4/17

»Der inzwischen in 5. Auflage etablierte Handkommentar lässt hierzu keine Fragen offen und ist für die anwaltliche Praxis eine ausgezeichnete Arbeitshilfe.«
RA Norbert Schneider, AGS 2017, IV

»sichere Orientierung und einen sicheren Gang bei der Lösung eines Falls.«
Prof. Dr. Eckart Riehle, socialnet.de 5/2017

»konzeptionell ausgereifter und überzeugender Handkommentar, der alle Anwender in Rechtsprechung, Rechtsberatung, bei Behörden, Verbänden und im rechtswissenschaftlichen Bereich überzeugen wird.«
VRiLSG Willi Johannes Kainz, NZS 2017, 298

»Der Kommentar ist als Werkzeug von der Praxis für die Praxis konzipiert und so kommt er auch daher: schnörkellos, konzentriert, nicht geschwätzig.«
RiBSG Dr. Thomas Flint, jM 2017, 175

»Dem praxisnahen Konzept folgend informiert die Neuauflage über alle wichtigen neueren Entscheidungen sämtlicher Sozialrechtsinstanzen und zeigt die Bedeutung prozessualer Probleme in übergreifenden Zusammenhängen auf. Dies kommt insbesondere der Rechtsberatung zugute.«
Ulrich Harmening, ZfF 2017, 76

»besticht durch sein praxisnahes Konzept, das nicht nur der Richterschaft, sondern allgemein der Rechtsberatung zugutekommt... ein verlässlicher Begleiter im Dschungel der sozialgerichtlichen Verfahren.«
Rechtsdienst der Lebenshilfe 2017, 52

»Die Zielgruppe des Buches sind Sozialrichter, Fachanwälte für Sozialrecht und Sozialleistungsträger. Ihnen ist der Kauf des Buches mehr als nur zu empfehlen.«
Dr. iur. Marcus Kreutz, www.socialnet.de April 2013

»Gerade für anwaltliche Vertretungen ist diese Kommentierung von großem Nutzen und empfehlenswert.«
Peter Frings, Sozialrecht aktuell 6/12

»unentbehrlich bei der praxisgerechten Beantwortung von Fragen rund um das SGG.«
Harald Meyer, RV aktuell 10/12

»einer der bekanntesten Kommentare zum SGG.«
Kammer Forum 3/12

»ein attraktiver Handkommentar zum SGG und eigent sich für Praktiker in Kanzlei und Justiz.«
Hansjörg Nelke, www.juraplus.de Juli 2012

»Wer im Verfahren vor den Sozialgerichten den "Lüdtke" zu Rate zieht, hat einen stets zuverlässigen Helfer zur Seite, der alles bietet, was man von einem Handkommentar erwarten kann.«
RA Wolfgang Nieberler, MAV-Mitteilungen Juli 2012

»Der "Lüdtke" ist zu einem der bekanntesten Kommentare zu diesem Rechtsgebiet geworden... Ein empfehlenswertes Werk.«
Ulrich Harmening, ZfF 6/12

»bleibt dieser Handkommentar ein wertvolles Hilfsmittel auf jedem (Schreib-) Tisch, an dem Fragen zur Sozialgerichtsbarkeit beantwortet werden müssen.«
Prof. Dr. Gernot Dörr, WzS 7/09

»der Leser...bekommt...alles an die Hand, um sich fundiert im sozialgerichtlichen Verfahren zu artikulieren, seiner nun Kläger, Beklagter oder Richter.«
Harald Meyer, RV aktuell 5-6/09

»Fazit: Der vorliegende Kommentar ist für jeden, der sich mit Fragen aus dem Bereich des sozialgerichtlichen Verfahrens zu befassen hat, uneingeschränkt zu empfehlen.«
Reg.-Dir. G. Haurand, DVP 4/09

»auch für Nichtjuristen uneingeschränkt zu empfehlen«
Rechtsdienst der Lebenshilfe 1/09

»Der neue "Lüdtke" ist der topaktuelle Kommentar für Rechtsanwälte, Sozial- und Verwaltungsgerichte, Gewerkschaften, Sozialleistungsträger und Sozialversicherungsträger.«
Joachim Basse, ZfF 2/09

»Der rundherum gelungene Kommentar gewährt den gezielten Zugriff auf das SGG. Er ist Anwälten, der Gerichtsbarkeit, Gewerkschaften und allen weiteren mit der Anwendung des SGG beschäftigten Berufsgruppen sehr zu empfehlen.«
Jens Jenau, Sozialrecht + Praxis 3/09

»Fundierte Kommentierung.«
Dr. Irene Vorholz, Der Landkreis 1/07

»Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Handkommentar aus der Hand des Rezensenten bei der täglichen Arbeit im Streitverfahren nicht mehr wegzudenken ist. Dies resultiert daraus, dass in dem Kommentar der Praxisbezug absolut gelungen ist. Ferner ist er übersichtlich gestaltet und gut gegliedert. Aus Sicht des Rezensenten ergibt sich eine uneingeschränkte Kaufempfehlung für alle am Sozialgerichtsverfahren Beteiligte.«
L. Herrmann, Deutsche Rentenversicherung 1/07

»Ingesamt handelt es sich um eine in jeder Beziehung gut gelungene Neuauflage, die sowohl in konzeptioneller Hinsicht als auch aufgrund ihrer wissenschaftlichen Gründlichkeit zu überzeugen vermag. Das Werk richtet sich in erster Linie an die in der Sozialgerichtsbarkeit Tätigen und an die rechtsberatenden Berufe; es ist darüber hinaus aber auch bestens geeignet für all jene Vertreter von Verbänden und Vereinigungen, die in sozialgerichtlichen Angelegenheiten als Prozessbevollmächtigte auftreten.«
EEK Entscheidungssammlung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle 166. Lfg.

»gelingt es dem Team um Peter-Bernd Lüdtke, den ratsuchenden Leser schnell und effizient zu informieren. Die tägliche Arbeit mit dem Sozialgerichtsgesetz wird durch diesen Kommentar deutlich erleichtert.«
Harald Meyer, RV aktuell 9/10/06

»Insgesamt erscheint die Neuauflage sehr gelungen und kann auch vom Preis/Leistungsverhältnis dem Rechtsanwender nur empfohlen werden.«
Jan Horn, Sozialrecht + Praxis 4/06

»Die Neuauflage dieser vorzüglichen Kommentierung bietet der Praxis einen Zugriff auf das SGG wie in der Praxis gehandhabt wird und schafft Klarheit für die Rechtsanwendung.«
RA Ralf Hansen, www.duessellaw.de

»Nach wie vor gilt: Ein konzeptionell überzeugender, handlicher Kommentar für die Sozialgerichtsbarkeit, die Anwaltschaft, aber auch für die juristische Beratungspraxis bei Sozialverbänden und Behörden.«
Ulrich Harmening, ZS für das Fürsorgewesen 3/06

»eine wertvolle und empfehlenswerte Hilfe.«
Rechtsdienst der Lebenshilfe 1/06

»Das Werk macht einen vorzüglichen Eindruck. Denn es ist handlich , kompakt, ergiebig, konzentriert, durchdacht, erstaunlich homogen, mit einem Wort: höchst gelungen!«
Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, Universität Jena, SGb 3/04

»Der handliche Gemeinschaftskommentar mehrerer Autoren aus allen Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit wird sich in der Praxis behaupten, denn er ist gelungen.«
Prof. Dr. H. Bürck, Richter am BSG a.D., NZS 3/04

»Eine außerordentlich nützliche und empfehlenswerte Hilfe.«
Peter Frings, Sozialrecht aktuell 10/03

»Wer also auf der Suche nach einem gut lesbaren SGG-Kommentar ist, der die tägliche Arbeit produktiv unterstützt, kann ohne Bedenken zugreifen.«
Harald Meyer, Die AngestelltenVersicherung 10/04

»Hier wurde ein konzeptionell überzeugender, handlicher Kommentar für die Sozialgerichtsbarkeit, die Anwaltschaft, aber auch für die juristische Beratungspraxis bei Sozialverbänden und Behörden vorgelegt, der dieses Rechtsgebiet beratungssicher für die Praxis erläutert.«
Ulrich Harmening, Zeitschrift für das Fürsorgewesen 10/03

»Ingesamt handelt es sich um eine in jeder Beziehung gut gelungene Neuauflage, die sowohl in konzeptioneller Hinsicht als auch aufgrund ihrer wissenschaftlichen Gründlichkeit zu überzeugen vermag. Das Werk richtet sich in erster Linie an die in der Sozialgerichtsbarkeit Tätigen und an die rechtsberatenden Berufe; es ist darüber hinaus aber auch bestens geeignet für all jene Vertreter von Verbänden und Vereinigungen, die in sozialgerichtlichen Angelegenheiten als Prozessbevollmächtigte auftreten.«
EEK Entscheidungssammlung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle 166. Lfg.

»Das Werk macht einen vorzüglichen Eindruck. Denn es ist handlich , kompakt, ergiebig, konzentriert, durchdacht, erstaunlich homogen, mit einem Wort: höchst gelungen!«
Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, Universität Jena, SGb 3/04