»Die Darstellung besticht durch ihre Genauigkeit und Detailversessenheit sowie durch die umfassende und rechtsvergleichende Bearbeitung des Themas. Es bleibt daher zu hoffen, dass der Gesetzgeber Bayers Arbeit mit als Grundlage für weitere Reformbestrebungen heranzieht. Einen erkennbaren Mehrwert für die Strafrechtswissenschaft stellt ihre Arbeit unstrittig bereits jetzt dar.«
Oliver Michaelis, LL.M. (EuR), ZIS 3/2020, 141

»… ein großer Verdienst, das weite Feld der strafrechtlichen Wiederaufnahme nicht nur in Bezug auf Deutschland, sondern auch für Frankreich und England, übersichtlich in einem Werk darzustellen und so dem Leser zu ermöglichen, selbst neue Ideen aus anderen Rechtsbereichen
zu schöpfen.«
Tino Haupt, KriPoZ 2/2020, 135