»Die hier vorgestellte Festschrift zu Ehren von Urs Kindhäuser bezeugt in schier überwältigender Weise den unermesslichen schöpferischen Gedanken- und Argumentationsreichtum einer lebendigen Strafrechtswissenschaft, die – in nahezu allen Beiträgen – auf Werke und Ideen des Jubilars Bezug nimmt. Es handelt sich daher – wie schon Küper trefflich formuliert hat – um eine wahre ›Kindhäuser-Festschrift‹. Wer sie aufschlägt, wird sie so schnell ganz sicher nicht mehr zur Seite legen.«
Prof. Dr. Gunnar Duttge, Zeitschrift für Lebensrecht 4/2021