»Die Verfasserin hält ein bedenkenswertes Plädoyer dafür, die Interessen der Urheber auf sozialen Netzwerken zu stärken. Sie arbeitet heraus, welche rechtlichen Probleme sich bei der Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an soziale Netzwerke ergeben. Sie geht dabei auf eine Vielzahl urheber(vertrags)rechtlicher Problemkreise und Konzepte ein. Dadurch regt die Arbeit zum Nachdenken und Überdenken (urheber-)rechtlicher Probleme an, die bei der Einräumung von Nutzungsrechten auf sozialen Plattformen entstehen. Sie werden die Rechtspraxis auch in Zukunft weiter beschäftigen.«
Prof. Dr. Benjamin Raue, ZUM 2/2021, 170