»verdienen es bei der Ausarbeitung des neuen Entwurfs berücksichtigt zu werden. Als fundierte Dokumentationen eines Zwischenstands auf dem Weg zu einem gemeinsamen europäischen Vertragsrecht sind sie von bleibendem Wert für die europäische Privatrechtswissenschaft.«
Ass.-Prof. Dr. Gregor Christandl, LL.M. GPR 2015, 55