»Das ist ein Buch, dessen Lektüre allemal lohnend ist. Die Richtlinie 2019/770 muss nach Art. 24 bis zum 1.7.2021 umgesetzt sein, damit die neuen nationalen Regeln am 1.1.2022 in Kraft treten können. Es wird spannend sein zu erkunden, ob und in welchem Maß der deutsche Gesetzgeber auf diese in jeder Hinsicht höchst wertvolle und überaus kundige Kommentierung zurückgreifen, wenn denn der Referentenentwurf in wohl nicht allzu weiter Ferne das Licht der Welt erblicken wird. Verdient hat dieser Kommentar es allemal.«
RA Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen, IWRZ 6/2020, 288